29. März 2015

Anforderungen an die Durchsuchung

Anforderungen an Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung

(LG Köln, Beschluss vom 22.12.2014- 111 Qs 274/14)

Mit einer Durchsuchungsmaßnahme ist immer gleichzeitig ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verbunden. Auf Grund dessen ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes von großer Bedeutung und stets einzuhalten.

Hierzu hat das LG Köln entschieden, dass aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes das Auffinden etwaigen entlastenden Materials die Durchsuchung nicht rechtfertigen kann, wenn es dem Betroffenen ohne Weiteres möglich wäre, solches Material selbständig zu seiner Verteidigung vorzulegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Verteidiger ihre freiwillige Herausgabe angeboten hat.

Im Falle einer Durchsuchung und der damit einhergehenden Beschlagnahme sollten Sie sich immer an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Sie sollten grundsätzlich Ruhe bewahren. Sie sollten keine Fragen der Ermittler beantworten, aber dennoch auch nicht agressiv oder widersetzend agieren. Bleiben Sie ruhig und nehmen Sie alles  auf am besten mit einem Zeugen, der bestmöglich auch noch Ihr Strafverteidiger ist, den Sie angerufen haben: Fragen Sie die Beamten, ob es Ihnen recht ist, wenn Sie Videoaufnahmen von der Durchsuchung machen. Kommunizieren Sie aber insgesamt so wenig wie möglich mit den Ermittlern.

Der Rat des Fachanwalt für Strafrecht ist immer der Beste: Ruhe bewahren und alles aufnehmen. Dann prüfen Sie die Rechtsmittel gegen die Durchsuchung.