24. September 2015

Betrug bei Volkswagen

Betrug bei Volkswagen. So und ähnlich lauten die meisten Schlagzeilen in den letzten Tagen, die in der Affäre um vermeintlich nicht genaue Angaben zu den Abgaswerten der Volkswagen Passat und Jetta in den USA. Das hat dazu geführt, dass nicht nur die VW Aktie in ganz erheblichem Umfang an Wert verloren hat, sondern auch die Vorstände von Volkswagen und Porsche gegangen sind. Man spricht hier wieder von einem großen Skandal.

Aber: Ist es wirklich Betrug? Insbesondere Betrug im strafrechtlichen Sinn? Es vermag wohl kaum jemand daran zweifeln, dass ein strafbares Verhalten weder dem Vorstand noch den sonstigen Mitarbeitern ernsthaft vorgeworfen werden kann. Nichtsdestotrotz sprechen die Medien - sowohl die vermeintlich seriösen wie auch die yeollw press - einstimmig von "Betrug bei Volkswagen" oder sogar von "Betrug durch VW". Dies kann und darf so aber nicht ernsthaft weiter behauptet werden. Denn klar ist doch: Betrug kann nicht ein Unternehmen begehen. Betrug liegt hier ohnehin nicht vor. Der verantwortliche Mitarbeiter des Unternehmens wird sicherlich in der nächsten Zeit eine Stellungnahme abgeben und das Zustandekommnen dieses bedauerlichen Messfehlers erklären. Eine Irrtumserregung liegt ebensowenig vor wie ein echter kausaler Schaden, der auf die (möglicherweise) fehlerhaften Angaben der Messungen zurückzuführen ist. Denn: Wer in den USA kauft denn ein Auto aufgrund der Angaben einer Abgasmessung?

Durch die Medienmeldungen über den Betrug bei Volkswagen wird aber der eigentliche Schaden erst verursacht. Sicherlich werden sich Käufer von Volkswagen finden, die jetzt nachträglich Schadensersatz geltend machen. Sicherlich werden sich dann auch noch Aktionäre finden, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen werden - es bleibt spannend. Aber Betrug bei Volkswagen?

Im strafrechtlichen Sinne wohl eher nicht.