12. Juli 2015

Betrug Internetversand

Betrug Internetversand beschreibt einen Sachverhalt bei dem es zu einem erheblichen Betrugsvorwurf im Internetversandhandel gekomme war. Letztlich hat der Bundesgerichtshof aber das Urteil aufgehoben, weil in jedem Fall sich aus den Urteilsgründen grundsätzlich ergeben muss, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Vermögensverfügung getroffen hat.  Es ist deshalb auch im Falle des Internetsrafrecht erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhaetdlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen. Nur diejenigen Vermögensschädigungen sind Betrug und erfüllen den tatbestand des Betrug, die für sich genommen unmittelbare Folge einer vermögensrelevanten Verfügung sind; diese Vermögensverfügung muss ihrerseits unmittelbar durch die Tathandlung beeinflusst sein.

Beim Internetversandhandel und der Zahlung mit einer Kreditkarte dürfte ein Betrug von vorneherein ausscheiden aufgrund der Garantiefunktion der Kreditkarte. Es fehlt damit schon an der Täuschungshandlung des Angekl. gegenüber Mitarbeitern der Internet-Versandanbieters. Nur ganz ausnahmsweise kann in Fällen eines normativ geprägten Vorstellungsbildes des Verfügenden die Vernehmung weniger Zeugen genügen. Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden. Darüber hinaus muss dargetan werden, dass ein Vermögensschaden bei den getäuschten Internet-Versandanbietern eingetreten ist und ob die vorgenommenen Verfügungen in gesetzlich zulässiger Form einem geschädigten Dritten zuzurechnen sind. Die bloße Feststellung einer Tathandlung i.S.d. Betrugs nach § 263 StGB und einer Vermögensschädigung bei – möglicherweise – verschiedenen Beteiligten genügt nicht. Tatbestandserfüllend sind vielmehr nur diejenigen Vermögensschädigungen, die für sich genommen unmittelbare Folge einer vermögensrelevanten Verfügung sind; diese Vermögensverfügung muss ihrerseits unmittelbar durch die Tathandlung beeinflusst sein.