28. Mai 2015

Digitale Patienten

Zu digitalen Patienten soll das am 27.05.2015 beschlossene e-health Gesetz führen. Es wird die Stammdaten von Patienten so gläsern machen, dass es Datenschutz nur noch als Makulatur geben wird.

Das Arztstrafrecht und das Datenschutz­straf­recht wird wohl dieses Gesetz nicht ganz berücksichtigen. Das Bundeskabinett hat das sogenannte E-Health-Gesetz beschlossen: Innerhalb der kommenden drei Jahre sollen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass medizinische Daten künftig elektronisch übermittelt werden. Spätestens ab Mitte 2018 sollen die Stammdaten der Patienten von den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten elektronisch verwaltet werden. Die Ärzte erhalten für die Pflege der Daten eine gesonderte Vergütung - wer sich nicht beteiligt, muss dagegen mit Kürzungen rechnen. Alle Daten sollen dann auf der Versichertenkarte abgespeichert werden. Geht diese Karte verloren, ist mehr Sicherheit gefragt. Wie muss der Arzt mit den Daten des Patienten umgehen? Wie muss die Krankenkasse mit diesen Daten umgehen und welche Software wird dafür verwendet?

Der Gesetzesentwurf erscheint derzeit noch nicht ganz ausgegoren zu sein. Das E-Health Gesetz wird aber definitiv kommen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einer Reihe von problematischen Konstellationen in diesem E-Health Gesetz.