18. August 2015

Fußballfan Beleidigung

Fußballfan Beleidigung. Wie passt das zusammen? Die meisten denken dann gleich an ACAB (all cops are bastards). Aber im hier gegenständlichen Verfahren ging es um eine Jugendliche, die einen Aufnäher auf ihrer Tasche bei einer Demo getragen hat, der lautete FCK CPS. Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen soll nach dem Urteil des Amtsgericht München strafbar sein: Es hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten verwarnt und ihr die Auflage erteilt, 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.

Die Studentin hatte an einer Kundgebung der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in München teilgenommen und dabei eine schwarze Umhängetasche mit sich getragen, die in großen Lettern mit der Aufschrift "FCK CPS" bedruckt war. Die Studentin hatte die Tasche für die Umgebung gut sichtbar in den Händen gehalten, so dass auch ein bei der Versammlung eingesetzter Polizeibeamter den Schriftzug wahrgenommen hatte. Diese Aufschrift steht für "Fuck Cops".

Die Beamten haben die Angeklagte auf die Beleidigung hingewiesen. Trotzdem hat sie die Tasche nicht entsprechend abgedeckt. Einer dieser Polizeibeamten und dessen Dienstvorgesetzter hatten daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.

Das Amtsgericht München vertritt die Ansicht, dass der Aufdruck auf der Tasche dem Wortsinn nach eine Beleidigung darstellt. Sie richtete sich auch gegen konkret eingesetzte Personen. Das habe der Studentin spätestens bewusst werden müssen, als sie von dem Polizeibeamten wegen der Tasche angesprochen wurde.

Das Bundesverfassungsgericht allerdings hatte das allgemeine Tragen eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS" nicht als beleidigend bewertet