Internetstrafrecht

Internetstrafrecht soll die Gesamtheit der Straftaten im Internet und mit dem Internet bezeichnen. Rechts­anwalt Manfred Zipper ist als Fachanwalt für Strafrecht für seine Mandanten auch im Internetstrafrecht bundesweit tätig. Neben dem typischen Fall im Internetstrafrecht wird auch Datenschutz­straf­recht und Markenrecht von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper bearbeitet. Für den Fall, dass Sie weitere Informationen zum Internetrecht suchen, empfehle ich die folgende Seite: www.internetrecht-schwetzingen.de

Er hält Vorträge zum Internetstrafrecht, die unter dem Titel "Gefahren im Internet" bei der Prävention Rhein Neckar und "Internetstrafrecht - Strafverfolgung im Internet" bei der Studentenvereinigung ELSA.

Das Internetstrafrecht wird von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper in allen Facetten bearbeitet. So ist er als Verteidiger in Fällen des Computer­betrugs genauso tätig wie in den Fällen von Urkundenfälschung oder Identitätsdiebstahl.

Internetstrafrecht allgemein:

Zum Internetstrafrecht gehört neben den verschiedenen Delikten unmittelbar aus dem Internet selbst  auch das Datenschutz­straf­recht.

Zu den Delikten, die im Internetstrafrecht am häufigsten in Erscheinung treten gehören die folgenden:

■Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)

■Abfangen von Daten (§ 202b StGB)

■Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB)

■Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB)

■Datenveränderung

■Computersabotage

■Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB)

■Verbreitung von gewalt- oder tierpornografischer Schriften (§ 184a StGB)

■Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB)

■Beleidigung (§ 185 StGB)

■Üble Nachrede (§ 186 StGB)

■Verleumdung (§ 187 StGB)

■Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

■Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)

■Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)

■Volksverhetzung (§ 130 StGB)

■Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)

■Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG)

■Computer­betrug (§ 263a StGB)

■Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)

Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper aus der Kanzlei Zipper & Partner kann im Internetstrafrecht Ihre Verteidigung übernehmen, da er neben dem juristischen Wissen auch das erforderliche technische Verständnis mitbringt.

Tatobjekt beim Internetstrafrecht ist also der Computer oder das Internet. Geschützt werden soll die Integrität der IT Systeme und das Vertrauen in den ordnungsgemäßen Ablauf der IT Systeme.

Das Internetstrafrecht erscheint in den unterschiedlichsten Formen: So wird es etwa im Alltag in schier jedem einzelnen Fall von Datenspionage im Sinne der Norm des § 202a StGB genauso wie in den Fällen des Geheimnisverrats nach § 17 UWG immer wieder vorkommen. Das Internetstrafrecht soll die Echtheit und die Vertrautheit in die Computersysteme schützen.

Von Internetstrafrecht spricht man auch bei der Datenmanipulation im Sinne von § 303a und § 303b StGB. Aber auch der Computer­betrug lässt sich zu den Straftaten des Internetstrafrechts zuordnen.

Selbst die Urheberrechtsverstöße, die nach den § 106 UrhG und § 108 UrhG begangen werden, lassen sich in das weite Feld des Internetstrafrecht eingliedern.

Dabei kommen nicht selten im Internetstrafrecht Virus und Trojaner ins Spiel. Die Malware wie auch Keylogger und Snifferprogramme stellen dabei im Internetstrafrecht sozusagen die Tatwaffen dar.

Internetstrafrecht im engeren Sinn:

Dabei werden im Folgenden zunächst die einzelnen Begriffe kurz erklärt:

Phishing und Pharming:

Beim Phishing werden Passwörter gefischt. Hier wird eine e-Mail versandt, mit der der Empfänger dazu gebracht wird, eine bestimmte Webseite aufzurufen. Phishing Angriffe erkennt man nicht selten an der fehlerhaften Rechtschreibung. Es handelt sich um eine strafbare Handlung des social engineering.

Pharming: Hier wird das DNS so manipuliert, dass statt der korrekten IP Adresse für eine bestimmte Domain eine falsche IP Adresse ausgegeben wird, die dann auf eine imiterte Internetseite des Angreifers führt.

Im Weiteren werden auch noch die Manipulationen wie IP Spoofing und Man in the middle sowie das Port Scanning und das ARP Spoofing dargestellt.

IP Spoofing: IP-Spoofing bezeichnet in Computernetzen das Versenden von IP-Paketenmit gefälschter Absender-IP-Adresse. Dies kann von Eindringlingen dazu genutzt werden, Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. IP-adressbasierte Authentifizierung im Netzwerk auszutricksen.

Man in the middle:

Ein Man-in-the-middle-Angriff, auch Mittelsmannangriffoder Janusangriff (nach dem doppelgesichtigen Janus der römischen Mythologie) genannt, ist eine Angriffsform, die in Rechnernetzenihre Anwendung findet. Der Angreifer steht dabei entweder physikalisch oder– heute meist logisch zwischen den beiden Kommunikationspartnern und hat dabei mit seinem System vollständige Kontrolle über den Datenverkehr zwischen zwei oder mehreren Netzwerkteilnehmern und kann die Informationen nach Belieben einsehen und sogar manipulieren. Die Janusköpfigkeit des Angreifers besteht darin, dass er den Kommunikationspartnern das jeweilige Gegenüber vortäuschen kann, ohne dass sie es merken.

Keylogger: Kelogger zeichnen alle Tastendrücke auf. Sie können Passwäörter abfangen, die über die Tastatur eingegeben werden, Keylogger gibt es als Software, die heimlich installiert wird. Sie können auch als Hardwareadapter zwischen Tastatur und Computer installiert werden.

Botnets:

Als Botnet wird eine sehr große Menge von Computern bezeichnet, die mit einem Trojaner infiziert wurde. Damit wird die Fernsteuerung dieser Rechner erlaubt. Diese Botnets werden vermietet, um einem Spam Versender seine Dienste durchführen zu können.

Auch in der Beratung von mittelständischen Unternehmen zur IT Sicherheit ist der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper tätig. Er vertritt seine Mandanten im Bereich Strafrecht bundesweit. Dabei ist er vorwiegend an dem Amtsgericht Schwetzingen, dem Amtsgericht Mannheim, dem Amtsgericht Heidelberg, dem Amtsgericht Wiesloch, dem Amtsgericht Karlsruhe, dem Amtsgericht Bruchsal, dem Amtsgericht Ludwigshafen, dem Amtsgericht Speyer, dem Amtsgericht Weinheim, dem Amtsgericht Sinsheim und dem Amtsgericht Darmstadt tätig, aber natürlich auch an dem Amtsgericht Konstanz, dem Amtsgericht München, dem Amtsgericht Freiburg und dem Amtsgericht Offenburg.

Internetkriminalität – Internet-Strafrecht

Das Internetstrafrecht ist ein weites Feld, in dem die Gerichte meist wegen verstößen gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzgesetz und Betrug gegen die Damen und Herren ermitteln.

Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Problematik des Internetstrafrechts.