Verkehrs­straf­recht

Verkehrs­straf­recht  bedeutet im vorliegenden Fall nicht, dass Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper auch Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Herr Manfred Zipper ist Rechts­anwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist im Verkehrs­straf­recht häufig für seine Mandanten tätig. Er bearbeitet dabei dann auch Mandate im Recht über die Fahrerlaubnis insbesondere wenn es um Trunkenheitsfahrt, Fahrten unter dem Einfluss von Drogen und sonstigen Verstößen im Straßenverkehr geht. Im Verkehrsrecht ist der Fachanwalt für Strafrecht dann der erste Ansprechpartner wenn gegen Sie wegen eines Delikts im Straßenverkehr ermittelt wird. Dazu gehören unter anderem die Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körper­verletzung im Straßenverkehr, fahrlässige Tötung im Straßenverkehr aber auch die Nötigung und Beleidigung. Sollte eine Eintragung im Fahr­eignungs­register vorgenommen werden, besteht die Möglichkeit diese über den Rechts­anwalt überprüfen zu lassen. Auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit sollten Sie sich umgehend mit dem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind stets von großer persönlicher Konsequenz geprägt: Nicht selten geht mit der Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis einher. In manchen Verfahren ist die Verhängung einer isolierten Sperre angesagt. Aus diesen weitreichenden Gründen sollte man sowohl bei Ordnungs­widrigkeiten wie auch bei Verkehrsstraftaten sofort zum Fachanwalt gehen.

Etwa 25% aller Strafverfahren bei dem Amtsgericht sind Verkehrsstraftaten. Es handelt sich also um ein Massenverfahren, das von den Amtsgerichten bundesweit gleich bearbeitet wird. Man muss deshalb besonders beachten, welche Straf­verteidigung man in einem Verkehrsstrafverfahren man wählt.

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Die existenzielle Bedeutung der Fahrerlaubnis und des Führerscheins sollten jeden Betroffenen dazu bringen, sorgfältig den Fachanwalt für Strafrecht auszuwählen, mit dem man die Strategie der Verteidigung abstimmen sollte, wenn hierdurch der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine eintragungspflichtige Vorstrafe droht.

Gerade bei dem Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der sogenannten Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Es sollte dann auch das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren besonders beachtet werden.

Im Verkehrs­straf­recht und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt daher wie in vielen Strafverfahren der Grundsatz „Schweigen ist Gold“. Es sollte immer über den Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht durchgeführt werden.

Zu folgenden Messgeräten haben die Rechtsanwälte und Fach­anwälte bereits Entscheidung für ihre Mandanten erstritten:

PoliScan Speed

ProViDa 2000 Modular

Multinova 6F

Traffipax Speedophot

ESO ES 3.0

Riegl FG 21

Traffiphot S

Traffipax Traffistar S 330

Man zählt folgende Delikte zu den Verkehrsstraftaten:

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung im Straßenverkehr, Drogenfahrt, Trunkenheitsfahrt, Fahrlässige Körper­verletzung im Straßenverkehr, Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrpersonalverordnung, Verstoß gegen das FahrpersonalG (Fahrpersonalrecht), Arbeitszeitgesetz.

Auch in verschiedenen Strafverfahren, die eine Straftat zum Gegenstand haben, die das Nutzen eines Kraftfahrzeug zum Gegenstand hat, ist der Führerschein in Gefahr.

In jedem Fall gilt: Beauftragen Sie, so bald es Ihnen möglich ist, den Fachanwalt Ihres Vertrauens, damit Sie nicht im Nachhinein die vertane Chance bedauern.