30. Oktober 2014

Kein Geld fürs Drogenscreening

Nach ständiger Rechtsprechung steht die Unzumutbarkeit einer Weisung im Rahmen eines Bewährungsbeschlusses immer einem Bewährungsbeschluss entgegen.

So haben sich in der Vergangenheit etliche Oberlandesgerichte dahingehend ausgesprochen, dass die Anordnung eines Drogenscreenings einem Probanden, der lediglich von Sozialleistungen lebt grundsätzlich nicht möglich ist.

So entschied auch das LG Leipzig im vorliegenden Fall dahingehend, dass der Verstoß gegen eine Weisung zum regelmäßigen Drogenscreening nicht zum Bewährungswiderruf berechtigt, wenn dieses nur aufgrund der Mittellosigkeit des Verurteilten unterblieben ist.