03. November 2015

Rechtsgutachten zum VW Skandal

Rechtsgutachten zum VW Skandal:

VW Skandal: Der Bundestag hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Ergebnis zugunsten der Autokäufer ausgefallen ist: Damit steht fest: Es ist auch der Rücktritt und Schadensersatz für die VW Geschädigten möglich.

Das VW Skandal Gutachten, das der Bundestag von seinem rechtswissen­schaftlichen Dienst im Rahmen einer juristischen Expertise hat erstellen lassen, hat zu einem positiven Ergebnis für die Rechte der Kunden im VW-Skandal gesorgt.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die PKW aufgrund der Manipulation mangelhaft sind und den Käufern alle Gewährleistungs­rechte zustehen.

Sollte nach der Nachbesserung der PKW mehr verbrauchen als vorher oder es zu einer reduzierten Leistung führen, ist auch ein Rücktritt der Kunden vom Kaufvertrag möglich.

Zudem ergibt das Gutachten des Bundestags, dass die Käufer der betroffenen Fahrzeuge von VW, Audi, Skoda und Seat Schadensersatz einklagen können, da sie in vorsätzlicher sittenwidriger Art und Weise von Volkswagen geschädigt worden sind.

Nunmehr bestätigt also das Rechtsgutachten des Bundestags, dass den PKW-Geschädigten im VW-Skandal Gewährleistungs­rechte zustehen, insbesondere, dass ein Rücktritt möglich ist. Experten haben bestätigt, dass es VW kaum möglich sein wird, die Fehler zu beheben, ohne dass es zu einem erhöhten Spritverbrauch und zu einer Minderleistung kommt.