05. Juli 2018

Schwarzarbeit - Wenn der Zoll kommt

Schwarzarbeit - Wenn der Zoll kommt und einem Vorenthalten von Arbeitsentgelt vorwirft. Im Falle von einer Durchsuchung durch den Zoll und der damit einhergehenden Beschlagnahme und den weiteren Folgen: Wenn es um die Schwarzarbeit geht, wenn der Zoll kommt, sind die Anforderungen und Voraussetzungen an ein Urteil und auch schon an die Anklageschrift hoch:

So hat der BGH bereits am 25.10.2017 entschieden , dass im Falle der Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt es dem Tatrichter obliegt, im Urteil die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge – für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert – nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist.

Schwarzarbeit: Voraussetzungen an das Urteil:

Es ist nicht ausreichend, wenn man sich zur Berechnung der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge allein auf die Berechnungen der Mitarbeiter(in) der Deutschen Rentenversicherung stützt. Es müssen vielmehr alle einzelnen Beitragssätze, die unterschiedliche Höhen aufweisen, dargelegt werden und einer entsprechenden einzelnen Berechnung unterzogen werden.

Die Urteilsgründe müssen die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben. Deshalb genügt es nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben

Es reicht eben gerade nicht aus, eine "wilde" Schätzung vorzunehmen, wenn man denn die eigentlichen Grundlagen genau kennt. Es ist nicht ausreichend, einen fiktiven Bruttolohn zugrundezulegen, eine fiktive Steuerklasse der weiteren Berechnung zugrundezulegen.

Schwarzarbeit: Folge der falschen Berechnung:

Fehlt es an der vorgenannten Art und Weise der entsprechenden Berechnung ist das Revisionsgericht eben nicht in der Lage, die Richtigkeit der Berechnung der Höhe des vorenthaltenen Arbeitsentgelts zu überprüfen. Die rechtsfehlerhafte Bemessung der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der nicht abgeführten Lohnsteuer und damit des Schuldumfangs ziehen dann die Aufhebung des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich. Der Senat kann infolge der fehlenden revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit nicht ausschließen, dass die Strafkammer einen zu hohen Schaden und damit Schuldumfang angenommen hat und die Strafzumessung des angefochtenen Urteils auf den vorgenannten Mängeln beruht.

Bei gleichzeitigem Vorenthalten von Sozial­versicherungs­beiträgen für mehrere Arbeitnehmer gegenüber derselben Einzugsstelle liegt nur eine Tat vor.

Schwarzarbeit Voraussetzungen an die Anklageschrift:

Beim Vorwurf des § 266a StGB ist die Umgrenzungsfunktion der Anklage gewahrt, wenn diese die Stellung des Angeklagten als Arbeitgeber, seinen Geschäftsort, die Einzugsstelle und die in konkret bezeichneten Beschäftigungs- und Beitragsmonaten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge – aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen – enthält. Nur dann, wenn die Anklage die Stellung des Angeklagten als Arbeitgeber, seinen Geschäftsort, die Einzugsstelle und die dieser gegenüber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge – aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen – zu konkret bezeichneten Beschäftigungs- und Beitragsmonaten mitteilt, so genügt sie ihrer Umgrenzungsfunktion.