31. Januar 2015

Sexualstraftäter Weisungen in Führungsaufsicht

Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

Innerhalb der Bevölkerung herrscht häufig der Irrglaube, dass Verbrecher nach Verbüßung ihrer Strafe einfach aus der JVA entlassen und sich selbst überlassen bleiben.

Dies ist jedoch mitnichten der Fall, denn es gibt die Möglichkeit der Führungsaufsicht. Diese Maßregel der Besserung und Sicherung wird dann angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.

Voraussetzung für die Anordnung von Führungsaufsicht ist, dass sie aufgrund der hohen Rückfallgefahr für höchste Rechtsgüter geboten und in ihrer Fassung für den Verurteilten auch hinreichend bestimmt ist, so dass er Erlaubtes von Unerlaubtem unterscheiden kann.

So durfte einem wegen versuchter sexueller Nötigung Verurteilten, der seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hatte zum Schutze der Bevölkerung untersagt werden:

-alkoholische Getränke zu sich zu nehmen

-außerhalb seiner Wohnung Materialien, die zur Fesselung geeignet sind, mit sich zu führen, wie z.B. Handschellen, Kabel, Kabelbinder, Spanngurte, breiteres Klebeband, Spanngurte, sofern die Materialien nicht notwendiger Bestandteil getragener Kleidung (wie z.B. Schnürsenkel) oder wesentlicher Bestandteil von mitzuführenden Gegenständen (wie z.B. Mullbinden in Verbandskästen) seien

-Waffen-und Waffenattrappen zu besitzen und zu führen

-Materialien zu besitzen, mit denen er sich maskieren oder die eigene Identität unkenntlich machen kann (z.B. Sturmhaube)

-außerhalb seiner Wohnung Messer, Multitools, Stöcke, Stangen, Knüppel, Baseballschläger oder Metallwerkzeuge zu führen.

Dies ist nur ein kleiner Auszug möglicher Weisungen. Diese sollten immer delikts-und persönlichkeitsspezifisch sein. So ist u.a. auch ein Aufenthaltsverbot für bestimmte Örtlichkeiten (Spielplatz bei Kindesmissbrauch), ein Verbot bestimmten Tätigkeiten nachzugehen, um so den Kontakt zu bestimmten Personen zu vermeiden, regelmäßige Besuche beim Psychiater oder die Einnahme von Medikamenten möglich.