Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Exequatur­verfahren

Internationale Straf­verteidigung und Exequatur­verfahren bedeuten die Vollstreckung einer nationalen Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat. Unter dem Begriff des Exequatur­verfahren versteht man in der Regel das Verfahren der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Erkenntnisses gem. § 54 IRG und § 55 IRG. Die Erkenntnisse im internationalen Rechtsverkehr werden von den Rechtsanwälten dann entsprechend der nationalen und internationalen Vorschriften angewandt. Das Exequatur­verfahren ist das vorgeschaltete Verfahren für das Überstellungsverfahren. In einfachen Worten: Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in einem Mitgliedstaat verurteilt wird, kann geprüft werden, ob diese Strafe in Deutschland zu vollstrecken wird oder ob sie im Ausland zu vollstrecken ist. Die Anerkennung einer internationalen Entscheidung ist von großer Bedeutung im internationalen Rechtsverkehr. Gerade im Strafrecht sind fundierte Kenntnisse erforderlich, die Bereich des Exequatur­verfahrens angewandt werden müssen: Zur Vorbereitung einer Überstellung eines rechtskräftig verurteilten von einem Land in das andere Land, in dem die Vollstreckung fortgesetzt werden kann, ist das Exequatur­verfahren unumgänglich. Gerne sind wir für Sie im Falle der internationalen Straf­verteidigung im Exequatur­verfahren für Sie die richtigen Rechtsanwälte. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit: m.zipper@rechtsanwalt-schwetzingen.de