25. April 2015

Straftaten im Gesundheitswesen

Straftaten im Gesundheitswesen sind in vielen Bereichen denkbar. Bayern bildet spezielle Schwerpunktsaatsanwaltschaften. So verfolgen die Staats­anwaltschaften Ärzte, Apotheker und Zahnärzte wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs. Sie fahnden nach Zahnärzten und Ärzten wegen des Vorwurfs der Steuer­hinterziehung. Aber auch die Vorwürfe von Korruption und sonstigen Vermögensdelikten im Gesundheitswesen sind immer wieder Gegenstand von großen Strafverfahren.

In diesem Zusammenhang ist es von wichtiger Bedeutung, dass in Bayern drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg-Fürth und in Hof eingerichtet worden sind. Diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten im Gesundheitswesen. Die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen sind ebenso von diesen Staatsanwälten wie Ärzte und Krankenkassen betroffen.

Die komplexen Fehlverhalten im Gesundheitswesen wie Betrug und Untreue sollen von der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth bearbeitet werden. Dabei soll gerade die enge Zusammenarbeit mit den Beihilfestellen und den privaten Krankenversicherungen sowie der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer höheren Aufklärung führen als es bislang der Fall war.

Das Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht und das gesamte Wirtschafts­strafrecht im Gesundheitswesen gehört zu den schwierigen und komplexen Feldern des Steuerstrafrechts und Wirtschafts­strafrechts.