01. Oktober 2018

Umsatzsteuerkarussell

 Umsatzsteuerkarussell

Ablauf eines Umsatzsteuerkarussellgeschäftes

Von einem Umsatzsteuerkarussoll/ Kettengeschäft spricht man grundsätzlich, wenn Unternehmen unter Aussetzung der Regelungen für die Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Enrerbe durch den Aufbau grenzüberschreitender Lieferketten in den Genuss von Vorsteuern gelangen, ohne dass die am Beginn der Kette im lnland entstehende Umsatzsteuer angemeldet und entrichtet wird.

Beim Umsatzsteuerkarussell sind die Lieferketten häufig so ausgelegt, dass die Lieferung in einem Mitgliedstaat der EU beginnt und auch dort wieder endet. Die bisher bekannten Begehungsformen sind sehr unterschiedlich und einem ständigen Wandel bzw. einer Verfeinerung des Modus Operandi unterlegen.

Bezüglich des Umsatzsteuerkarussells haben sich im Gemeinschaftsgebiet der EU einheitlich nachfolgende Begriffe hinsichtlich der Tatbeiträge herausgebildet:

Missing Trader

Bei dem Missing Trader im Umsatzsteuerkarussell handelt es sich entweder um eine reine Scheinfirma oder lediglich rechtlich existente Briefkastenfirma, welche nur auf dem Papier in die Rechnungskette eingeschaltet ist. Hierzu wird in aller Regel ein nicht existentes bzw. nur zivilrechtlich existentes Unternehmen (,,Mantel' mit einem Strohmanngeschäftsführer ausgestattet; dieser,,Missing Trader“ wird nur kuze Zeit verwendet (maximal 3 Monate) und anschließend durch eine neuen ,,Missing Trader'' ersetzt. Die eingesetzten Strohmanngeschäftsführer stammen in aller Regel aus einem sozialen Milieu, das die Aussicht auf ein paar schnell und leicht verdiente Tausend-Euro verlockend erscheinen lässt. Oftmals sind diese Personen nicht existent (2. B. weil ein falscher Pass vorge- legt wurde oder Alias-Namen angegeben wurden), nicht mehr auffindbar (weil im Ausland) oder finanziell so schlecht ge§tellt, dass Vollstreckungsmaßnahmen aussichts- und sinnlos erscheinen. Für diese ,,Missing Tradef' w{rd ln der Literatur auch oftmals der Begriff der,,Phönixunternehmen" gebraucht. Hiermit wird bildlich charakterisiert, dass eine Firma blitzschnell auftaucht, in kürzester Zeit läut Rechnungen sehr hohe Umsätze erzielt haben soll und ebenso schnell wieder verschwunden ist.

Die Rechnungen einer solchen Firma erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug, weil weder die Merkmale des § 2 UStG (Unternehmereigenschaft) noch des § 15 Abs. 1 Nr. 1 USIG (Lieferung einen Unternehmer) erfüllt sind,

Funktion dieser,,Firma" ist es, Rechnungen einer im EU-Ausland sitzenden Firma ,,als Wareneinkauf" zu bekommen. lhrerseits erstellt sie Rechnungen mit Umsatzsteuer an eine im lnland nachfolgende Firma,

um dieser Firma den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Durch die gezielte Nichtabführung der Umsatzsteuer werden Verbilligungen der Nettopreise an die weiteren beteiligten und nachfolgenden Firmen weitergereicht. Die ausländische Firma, welche an den ,,Missing Trader fakturiert, bekommt ihren Anteil ebenfalls im Wege der Rechnungsausstellung (sie erhält einen Preis, welcher ohne die bereits kalkulierte Hinterziehung niemals zu realisieren wäre).

Buffer

Der sog. ,,Buffer l" ist das Glied in der Rechnungskette, welches unmittelbar dem ,,Missing Trader“ nachfolgt. Der Buffer macht unberechtigterweise aus den ihm von dem,,Missing Trader“ vorgelegten Rechnungen mi-t Steuerausweis für die angeblichen gelieferten Ware den Vorsteuerabzug geltend und, berechnet die Waren an ein weiteres Glied (Buffer ll) weiter. Auf diese Weise entsteht systembedingt bei ihm lediglich eine geringe Umsatzsteuerzahllast.

Im Umsatzsteuerkarussell handelt es sich beim Buffer I in der Regel um Personen und Unternehmen, welche sich aus nahezu ausschließlichen finanziellen Gründen am Karussell beteiligten, oftmals selbst die,,Missing Trader“ organisieren und je nach finanziellem Erfolg später entweder selbst zum Strohmanngeschäftsführer eines ,,Missing Traders" ,,absteigen" oder zum Buffer Il ,,aufsteigen".

Der,,Buffer l" dient insbesondere dazu, das frühzeitige Erkennen/Entfernen von Lieferketten und das frühzeitige Erkennen des,,Missing Trader" durch Verlängerung der Rechnungskette zu erschweren. Er hat auch und vor allem die Funktion eines Puffers (daher auch sein Name), um das nächste Glied in der Kette (in der Hierarchie immer höher einzustufen) vor steuerlichen und strafrechtlichen Folgen zu schützen. ln einigen Ausnahmefällen konnte im Rahmen von vorliegenden Ermittlungen festgestellt werden, dass nicht nur der ,,Missing Trade/', sondern selbst der Buffer I ,,gehijackt" bzw. nicht wirklich existent war.

Buffer II

Im Umsatzsteuerkarussell gibt es auch noch einen weiteren Buffer. Es handelt sich um den Buffer II. Der sog. ,,Buffer ll" ist das 2. Glied der Rechnungskette nach dem,,Missing Trader'' und dient ebenso dazu, das frühzeitige Erkennen/Enttarnen von Lieferketten und das frühzeitige Erkennen sog. ,,Umsatzsteuerkarusselle" zu erschweren. Der Buffer ll erhält Rechnungen des ,,Buffer l" und macht aus diesen Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer einen Vorsteuerabzug geltend. Da auch er die Ware mit Umsatzsteuerwausweis an das nachfolgende Glied der Kette weiterberechnet, entsteht auch bei ihm somit nur eine geringe Umsatzsteuerzahllast. Im Umsatzsteuerkarussell ist die Stellung des Buffer II also weitaus mehr abgesichert als die Stellung des Buffer l, da er ja Rechnungen eines Unternehmers (hier: Buffer l) erhalten hat, die den formellen Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes Genüge leisten und welche sein Lieferant ja auch versteuert hat.

Bei den in dieser relativ sicheren und damit höherwertigen Position auftretenden Personen / Unternehmen ist das Motiv die finanzielle Bereicherung, die durch die Weiterverrechnung der Waren im ,,Karussell" regelmäßige und teilweise hohe tägliche Einnahmen mit geringem zeitlichem Aufwand garantiert. Die Personen selbst nehmen in der Regel bereits seit längerer Zeit am Karussell teil, haben aber noch nicht die nächsthöhere Stufe erreicht.

Der Exporteur

Exporteur ist das Glied in der Rechnungskette, welches den Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Buffers Il vornimmt, wobei natürlich es auch vorkommen kann, dass die Stufe des Buffers ll übärsprungen wird.

Der Exporteur steht am Ende der Lieferkette und fakturiert die Ware als innergemeinschaftliche Lieferung meist (steuerfrei) ins Ausland zurück.

Durch die Steuerfreiheit der innergerneinschaftlichen Lieferungen sowie dem Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Buffer I oder Buffer llwerden hier hohe Vorsteuerüberschüsse und Erstattungen realisiert. Auf dieser Ebene wird die (formal bereits beim ,,Missing Trade/' hintezogene Umsatzsteuer) durch das Finanzamt tatsächlich ausgezahlt und der Schaden damit tatsächlich realisiert.

Es wird sich beim Exporteur in aller Regel um seit langer Zeit existierende, kapitalkräfrige und nach

außen hin seriöse Firmen handeln, deren Liquidität eine Vorfinanzierung der Umsatzstäuer möglich macht. Sie stellen die am meisten abgesicherte und regelmäßig in der Hierarchie höchste Stufe im Kaiussel dar. Dieser Exporteur wird es in der Regel vermeiden, seinerseits steuerfreian ,Missing Trade/' im Ausland zu fakturieren. Er fakturiert an sogenannte ln/Out Buffer, welcher die Ware nachdeh die Kette durchlaufen wurde wieder zurück kauft (mit Sitz im europäischen Ausland).