06. Dezember 2014

Von der Kirche in den Knast

Von der Kirche in den Knast- Femen-Aktivistin wegen Störung des Weihnachtsgottesdienstes verurteilt

(Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.12.2014 - 647 Ds 240/14 -)

 

Gemäß § 167 Abs. 1 Nr.1 StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung im Inland bestehende Religionsgemeinschaft absichtlich und in grober Weise stört.

 

Vor zwei Tagen hat das Amtsgericht Köln eine Femen-Aktivistin wegen Störung der Religionsausübung verurteilt, weil diese am 25. Dezember letzten Jahres den Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gröblich störte. Die 20- jährige sprang kurz nach Beginn des Gottesdienstes von der ersten Bank aus direkt auf dem Hauptaltar, um von dort aus ihre politische Botschaft zu verkünden. Auf ihrem nackten Oberkörper trug sie die Aufschrift „I am God“. Für die Zeit, in der Domschweizer sie aus dem Gotteshaus brachten, musste die Messe unterbrochen werden.

Es folgte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 20,00 Euro.