06. Dezember 2014

Widerruf der Strafaussetzung trotz Therapie

Das Landgericht Regensburg hat in seinem Beschluss vom 28.01.2014 entschieden, dass von einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu Gunsten einer Verlängerung der Bewährungszeit abgesehen werden kann, wenn sich der Verurteilte aus Anlass einer Rückfalltat im Maßregelvollzug befindet und der bisherige Therapieverlauf als besonders positiv einzuschätzen ist. Hiernach muss nicht abgewartet werden, bis die Therapie so weit fortgeschritten, dass bereits eine günstige Prognose zu stellen ist. Das bedeutet für den Verurteilten, dass er trotz erfolgversprechende Therapie einen Widerruf der Strafaussetzung zu befürchten hat, wenn er wegen einer Rückfalltat sich im Maßregelvollzug befindet. Die Voraussetzungen für den Widerruf der Zurückstellung ergeben sich zunächst aus § 56f StGB. Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung gem. § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund der unmittelbar im Anschluss an die Strafaussetzung begangenen einschlägigen Straftaten vorliegen, kommt meist nur ein Widerruf der Zurückstellung in Betracht. Der Widerruf der Strafaussetzung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn mildere Mittel gem. § 56f Abs. 2 StGB ausreichend sind. Damit muss sich die Straf­vollstreckungskammer deutlich auseinandersetzen. Dann bleibt noch vor dem Widerruf der Zurückstellung für die Straf­vollstreckungskammer die Möglichkeit, dem Verurteilten entweder eine Therapieweisung zur Fortsetzung der begonnenen Langzeitentwöhnungsbehandlung zu erteilen oder aber jedenfalls vom Widerruf zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.

Nach allgemeiner Ansicht müssen einschlägige Rückfalltaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose nicht zwingend entgegen stehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen.

Es sollte sich überdies zwingend an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt werden, wer den Widerruf der Zurückstellung zu erwarten hat.