Besuche in der U-Haft

Wenn Sie einen Angehörigen im Knast besuchen wollen. wenn Sie eine Besuchserlaubnis für das Gefängnis brauchen sollten, unabhängig von der Frage ob das Gefängnis in Mannheim, sich um die JVA Frankfurt I oder JVA Frankfurt II handelt, ob es die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt oder die Untersuchungshaft in Karlsruhe gefragt ist, wenn Sie die  Besuchserlaubnis für den Untersuchungsgefangenen in Mannheim benötigen oder wenn Sie den Schein für die Besuchserlaubnis in einem anderen Gefängnis beantragen, werden werden wir Ihnen helfen. Dann wird man Ihnen die Voraussetzungen für den Besuch in jeder JVA von Freiburg und Offenburg bis nach Hamburg oder der Justizvollzugsanstalt Mannheim oder aber auch der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe erklären.

Im Folgenden gebe ich Ihnen einige Tipps für den Besuch in der JVA. Es sollen die Voraussetzungen für die Besuchserlaubnis in einem Gefängnis dargestellt werden: Wenn Sie Ihren Freund, Freundin oder Angehörigen in der JVA besuchen wollen, sind einige Regeln zu beachten:

Befindet sich Ihr Angehöriger in der JVA Mannheim, JVA Heidelberg, JVA Frankfurt, JVA Weiterstadt, JVA Bruchsal, JVA Karlsruhe, JVA Wiesbaden, JVA Weiterstadt, JVA Rockenberg, JVA Schwalmstadt, JVA Stuttgart, JVA Butzbach, JVA Fulda,oder JVA Frankenthal, sind nachfolgende Tipps für den Besuch sowie Voraussetzungen für die Übergabe von Gegenständen, Pakte und Wäsche dringend zu beachten:

Beim Besuch grundsätzlich:

Um einen inhaftierten Angehörigen in der Untersuchungshaft in der JVA oder auch in der Strafhaft in der JVA besuchen zu können, benötigt man eine Besuchserlaubnis sowie einen Besuchstermin. Bei beidem hilft der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper gerne weiter. Der Besuchstermin ist mit der jeweiligen JVA abzustimmen. Auch hier kann man sich auf die Hilfe von Manfred Zipper verlassen. Die Besuchserlaubnis erteilt die Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung des Ermittlungsrichters, oder der Staats­anwaltschaft bzw. des Amts- oder Landgerichts auf einen entsprechenden Antrag. Für den Antrag benötigt man die Kopie eines gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie regelmäßig auch das Aktenzeichen des gegen den Freund oder Angehörigen geführten Ermittlungs­verfahrens, bzw. Strafverfahrens.

In Bezug auf die Übergabe von Paketen, Wäsche und anderen Gegenständen:

Beim Besuch des Angehörigen oder des Freundes in der JVA darf man keine Pakete übergeben; eine Ausnahme stellt nur das Wäschepaket dar. Nach dem Ausfüllen des Waschzettels, auf dem alle einzelnen Kleidungsstücke bezeichnet werden müssen, kann man diese in einer Tasche mitsamt dem Waschzettel, der die Inhaltsangabe darstellt, an der Pforte der JVA Mannheim, JVA Heidelberg oder der anderen zuständigen JVA übergeben.

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