Bilanzbetrug

Bilanzbetrug, Bilanzkosmetik, Bilanzverschönerung. Was ist strafbar bei dem Erstellen der Due Dilligence? Wo verläuft die Grenze der lgalen Bilanzierungspraktiken? Ist ein Windowdressing oder eine Sachverhaltsdarstellung bereits eine Bilanzmanipulation, die strafbar ist? Wenn man den Wert der Kapitalgesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer feststellen lässt. Wenn dieser einen Wert erarbeitet, der einem nicht passt. Hier helfen Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper und Steuerberater, die mit den Rechtsanwälten Zipper & Collegen zusammenarbeiten den Mandanten weiter.

Insbesondere bei der Einhaltung der Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung und der Einhaltung der Grundsätze zur einhaltung des Vollständigkeitsgrundsatzes und des Einheitsgrundsatzes sind die Mitarbeiter dann angehalten. Wenn gegen diese Grundsätze und gegen Gesetze und Satzungen verstoßen werden sollte, ist es dringend angeraten, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Dabei werden von dem Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper die Bewertungsdelikte bearbeitet, aber auch die Nichtbilanzierung von Bilanzposten und das Einstellen von nicht vorhandenen Posten in die Bilanz.

Gerade in den Zeiten von spektakulären Börsengängen und nicht minder spektakulären Insolvenzen ist der Straftatbestand des Bilanzbetrugs besonders wichtig. Denn nach der Vorschrift des § 332 HGB wird sehr hart bestraft, wer als Abschlußprüfer oder Gehilfe eines Abschlußprüfers über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2 a, eines Lageberichts, eines Konzernabschlusses, eines Konzernlageberichts einer Kapitalgesellschaft oder eines Zwischenabschlusses nach § 340 a Abs. 3 HGB oder eines Konzernzwischenabschlusses gemäß § 340 i Abs. 4 unrichtig berichtet, im Prüfungsbericht (§ 321) erhebliche Umstände verschweigt oder einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk (§ 322) erteilt.

Dieser Blanzbetrug ist natürlich nur eine Vorlage und Vorbereitung für andere Straftatbestände. Im Bezug auf die Straftatbestände des StGB stellt § 332 HGB eine Deliktsform dar, die wiederum zur Vorbereitung von Straftatbeständen wie dem Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 265 b StGB), der Untreue (§ 266 StGB) oder den Insolvenzdelikten (§§ 283 ff StGB) stehen. Die Vorbereitungshandlung liegt eben in dem Fälschen und nicht nur Bilanzkosmetik und Bilanzpflege. Große Verfahren im globalen Wirtschaftsleben sind durch diese Vorbereitungshandlung des Bilanzbetrugs entstanden. Sie sollten sich im Falle des Vorwurfs des Bilanzbetrugs dringend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.