Durchsuchung Computer

Durchsuchung Computer meint die Durchsuchungsmaßnahmen der Staats­anwaltschaft und der Polizei auf den Festplatten der Beschuldigten oder der Betroffenen stellen in hohem Maß einen Grundrechtseingriff dar, da sich das heutige Leben eben ohne eine EDV basierte Spurenlage nicht mehr darstellen lässt. Die Durchsuchung von einem Computer im Rahmen der Onlinedurchsuchung gleicht einem Cyber Angriff auf die Menschenrechte. Sie wird von dem Gesetzgeber stets mit einer möglichen Terrorgefahr im Inneren begründet. Dennoch sollten auch im Rahmen der Durchsang eines Computers die Voraussetzungen, die an alle Durchsuchungen eben gestellt werden, erfüllt sein. Eine präventive Durchsuchung eines Computers wird abgelehnt. Im Zeitalter der Informationstechnologie hinterlässt der Mensch auf seiner Festplatte seine Vita. Insofern sind die Durchsuchungen auf dem Computer des Betroffenen von großer Bedeutung. Aus diesen Gründen erscheint die Online Durchsuchung, die von der Bundesregierung immer wieder für erforderlich gehalten wird, einer kritischen Überprüfung unter dem Lichte der Verfassung nicht haltbar zu sein. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums bezeichnet der Begriff der Online-Durchsuchung den verdeckten staatlichen Zugriff auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze. Davon werden sowohl der einmalige Zugriff (Online-Durchsicht) als auch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung (Online-Überwachung) erfasst.In rechtlicher Hinsicht hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 31. 01.07 klargestellt, dass das geltende Bundesrecht eine Online-Durchsuchung zu repressiven Zwecken nicht zulässt; die Online-Durchsuchung sei ein „schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, für die das geltende Recht keine Ermächtigungsgrundlage biete. Der zentrale Einwand gegen die Online-Durchsuchung im repressiven Bereich ist die Heimlichkeit der Maßnahme, die in Anbetracht des erheblichen Grundrechtseingriffs für den Betroffenen mit der Garantie des rechtsstaatlichen Verfahrens allenfalls bei gravierenden Straftaten in Einklang gebracht werden kann. Hinzukommt natürlich noch die massive Gefahr von großflächigen Manipulationen, der mögliche Missbrauch der Ermittlungssoftware. Aber auch der Vertrauensverlust des Bürgers in die derzeit praktizierende Ermittlungsbehörde. All diese Einwände finden bei der Onlinedurchsuchung und bei der Durchsuchung des Computers Gehör. Sollten Sie Geschädigter einer Durchsuchungsmaßnahme insbesondere Ihres Computers geworden sein, helfen die Rechtsanwälte Zipper & Partner bundesweit ihren Mandanten gerne weiter.