EU-Fahrerlaubnis EU-Führerschein

Die EU-Fahrerlaubnis und der EU-Führerschein steht immer wieder im Focus der Beratung bei dem Rechts­anwalt Manfred Zipper. Nach dem Brexit hat dies auch eine Folge auf die Führerscheine aus Großbritannien: Es handelt sich also bei dem Britischen Führerschein nicht mehr um einen EU-Führerschein.

Wohnsitzerfordernis:

Es tauchen aber in Bezug auf die EU-Fahrerlaubnis bzw. den EU-Führerschein immer wieder die gleichen Fragen auf, die ich an dieser Stelle kurz erläutere: Die EU-Fahrerlaubnis und auch der EU-Führerschein stellen keine wirkliche sinnvolle Alternative für diejenigen Menschen dar, die sich als ungeeignet für den Straßenverkehr herausgestellt haben und denen die Deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist, wenn sie das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllen können. Es muss ein Wohnsitz in einem EU Staat begründet werden. Es darf sich bei diesem Wohnsitz nicht um einen kurzzeitigen Aufenthalt handeln, sondern muss tatsächlich ein auf Dauer angelegter Wohnsitz sein. Die Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.

In der Rechtsberatung wird Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper immer wieder gefragt, ob die Führerscheinbehörde den EU-Führerschein wegnehmen darf. Diese Frage lässt sich leicht beantworten: Die Führerscheinbehörde in Deutschland darf die Benutzung der EU-Fahrerlaubnis in Deutschland aberkennen. Es gilt hier natürlich das Deutsche Fahrerlaubnis­recht. Nach dem Fahrerlaubnis­recht muss die Führerscheinbehörde einschreiten, wenn Zweifel an der Eignung vorliegen. So gilt zum Beispiel nach § 13 FEV die Klärung der Eignungszweifel bei Alkohol. Wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen, ist eine MPU vorzulegen. Ein ärztliches Untersuchung ist bei Alkoholabhängigkeit beizubringen.

Alos: Ob ein polnischer Führeschein, ein tschechischer Führerschein oder ein Führerschein aus Großbritannien (was seit dem 24.06.2016 ohnehin schwierig wird)

Führerscheintourismus ohne Ende?

Ist es tatsächlich in jedem Fall illegal in einem EU Mitgliedstaat eine EU Fahrerlaubnis zu erwerben und damit in Deutschland zu fahren?

Ist ein Verkehrsteilnehmer ungeeignet, im Straßenverkehr ein KFZ zu führen?

Ein MPU-Gutachten soll eine Prognose der Geeignetheit eines Antragstellers ergeben, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens des Verkehrsteilnehmers in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives” Gutachten), wenn die Zweifel an der Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisantragstelelrs durch die MPU ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.

In manchen Fällen ist eine MPU nicht erforderlich und man sollte das Verfahren mit dem Straßenverkehrsamt oder der entsprechenden zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen.

Nicht selten kann man eine EU Fahrerlaubnis in Polen, Tschechien oder in einem anderen EU Mitglieedstaat erworben haben und danach trotzdem noch erhebliche Probleme erhalten.

Die Entscheidung "Daniel Halbritter" ist zwar in der Zwischenzeit weit überholt. Es gilt aber nach wie vor: Unter Beachtung der Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung und der Vorschriften der STVO kann man immer noch im EU Ausland einen Führerschein erwerben, der einen zum Führen eines KFZ in der Bundesrepublik berechtigt.

Hierzu müssen aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.