Multanova 6F

Multanova 6F misst als Radarmessgerät konstant elektromagnetische Schwingungen, die durch einen Sender des Messgerätes erzeugt werden und sodann über eine Antenne in Richtung Messstrecke, also meistens die Fahrbahn versandt werden. Diese elektromagnetischen Schwingungen des Multanova 6F müssen auf einen Reflektor an einem PKW, an einem LKW oder an einem Motorrad auftreffen. Beim Multanova 6F wird die elektromagnetische Welle reflektiert und es kommt zu einer Frequenzänderung. Das Multanova 6F misst dann diese Frequenzänderung und berechnet so die Geschwindigkeit. Es wird durch eine angeschlossene Kamera ein digitales Foto von dem gemessenen Fahrzeuges erstellt. Das Multanova 6F ist nicht frei von Messfehlern. Beispielsweise kann ein Messfehler infolge von einer Schrägfahrt entstehen. Wenn ein Betroffener einen Fahrspurwechsel oder ein Überholmanöver durchgeführt hat, ist eine Fehlerquelle beim Multanova 6F eröffnet.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass es zu anderweitigen Reflexionen kommt, die falsch zugeordnet werden. Auch Begleitverkehr kann eine fehlerhafte Reflexion nach sich ziehen. Folgende Angriffspunkte bei Multanova 6F sollten geprüft werden: Ist ein Kalibrierfoto vorhanden? Ist der Aufbau der Messstelle gemäß der Bedienungsanleitung korrekt erfolgt? Wurden beim Aufbau des Stativs die Maximalhöhe und auch der Mindestabstand beachtet? Liegt das Messgerät auf einer Höhe mit der Straße? Ist der Messfilm lückenlos oder sind Leerbilder vorhanden? Sind alle Bestandteile der Datenübertragung des Multanova 6F geeicht? Liegt einen Schulungsnachweis des Messbeamten hinsichtlich Multanova 6F vor.

Sie sollten sich, wenn Sie von Multanova 6F gemessen worden sind und Ihnen eine Geschwindigkeits­überschreitung vorgeworfen wird, mit einem Rechts­anwalt Ihres Vertrauens, bestmöglich einem Fachanwalt in Verbindung setzen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner verteidigen bundesweit bei Verkehrsverstößen, wenn mit Multanover 6F gemessen worden ist.

Wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Zipper & Partner unter www.anwalt-strafverteidigung.de.