Poliscan Speed

Das Poliscan Speed Messverfahren steht seit 2014 und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als standardisiertes Messverfahren fest. Poliscan Speed ist von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Eichung zugelassen. Gleichwohl sollte man bei jedem einzelnen Bußgeldbescheid, der aufgrund einer Messung mit dem Poliscan Speed erfolgt ist, den Bußgeldbescheid überprüfen lassen. Aus den unterschiedlichsten technischen und rechtlichen Gründen kann es dazu kommen, dass die Messung nicht der PTB Bauartzulassung entspricht, dass der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Poliscan Speed zu Unrecht ergangen ist. Mit Inkrafttreten der 2. und 3. Neufassung dürfen laut der PTB Messgeräte der Marke PoliScan Speed mit der Software-Version 1.X.X seit dem 21.07.2010 nur noch mit der Software-Version 1.5.5 geeicht werden. Bei Messgeräten mit der Software-Version 3.X.X sind derzeit die Versionen 3.2.4 und 3.7.4 aktuell.

Wie funktioniert Poliscan Speed

Die Poliscan Speed Messung arbeitet nach dem Prinzip der Geschwindigkeitsermittlung aus Weg und Zeit nach der Formel v s / t. Zur Geschwindigkeitsermittlung wird die Zeit gemessen, die ein Infrarot-Laserstrahl in Form eines Laserimpulses vom Aussenden bis zum Empfangen durch Reflexion an einem beweglichen Objekt (Messobjekt) benötigt.

Die Erfassung der zu messenden Fahrzeuge basiert beim gegenständlichen Messverfahren auf einem scannenden LIDAR, das heißt durch einen rotierenden Messkopf (Polygonspiegel), der kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl mit einer Winkelauflösung von 0,28° aussendet. Der Messstrahl tastet während der Messung einen Fahrbahnbereich (bis zu drei Fahrspuren gleichzeitig), in einer Entfernung zwischen 10 und 75 m vom Messgerät und einem horizontalen Winkelmessbereich von 450, ab. Das Messsystem erlaubt damit eine mehrspurige Fahrbahnüberwachung, wobei alle im Zielkorridor befindlichen Fahrzeuge gleichzeitig erfasst und gemessen werden können.

Der Strahl wird nach Reflexion an einem Objekt (PKW oder LKW) vom Empfänger des LIDAR empfangen und ausgewertet. Aus der gemessenen Signallaufzeit vom Sender, zum

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Olaf Neidel Sachverständigengesellschaft mbH 8i Co. KG

reflektierenden Objekt und zurück wird die Distanz zwischen Messkopf und angestrahltem Objektpunkt berechnet.

Diese Messungen werden mit hoher Wiederholrate (100 Hz) durchgeführt. Ein Scan, also der einfache Schwenk über die Fahrbahn dauert etwa 2,5 ms und führt zu 158 ausgesandten Laserimpulsen.

Die Auswerteeinheit des Systems verarbeitet die Messergebnisse des LIDAR und fertigt für jedes zu messende Fahrzeug innerhalb des Systems ein 3D- Modell und bestimmt für jedes Fahrzeug im Überwachungsbereich die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit. Entsprechende Daten liefert der LIDAR-Messkopf als Rohdaten für alle rückstrahlenden Objektpunkte im Scanbereich.

Zur Messwertbildung werden bei der Verarbeitung der Rohdaten des LIDAR-Messwertaufnehmers im Messrechner durch die Software zunächst die einzelnen Objektpunkte zu Objekten (Fahrzeugen) gebündelt, um sie Fahrzeugen im Überwachungsbereich zuzuordnen.

Die Bewegung dieser Objekte wird dann verfolgt (mehrzielfähiges Tracking) um ihre mittlere Geschwindigkeit im Erfassungsbereich zu ermitteln.

Das System prüft dabei selbstständig die Genauigkeit der Messwertbildung. Wird die geforderte Güte nicht erreicht, so wird der Messwert verworfen.

Der (Mess-)Arbeitsbereich zur Bildung des Messergebnisses erstreckt sich über einen Entfernungsbereich von ca. 50 - 20 m vom Messgerät, wobei bei ca. 20 m vor dem Messgerät die Messung selbst abgeschlossen ist. Dies ist jedoch abhängig davon auf welcher Fahrspur die Messwertbildung stattfand.

So kann auf der dritten Fahrspur die Messung schon in einer Entfernung von 24 m abgeschlossen sein, die auf der ersten Fahrspur erst bei 11 m.

Innerhalb des Arbeitsbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Gerät muss das gemessene Fahrzeug über eine zusammenhängende Strecke von ca. 10 m ununterbrochen auswertbare Signale liefern, damit ein gültiger Messwert zustande kommt. Dabei kann dieser erforderliche Bereich von 10 m beliebig innerhalb des Bereiches von 50 m bis 20 m liegen.

Überschreitet ein Fahrzeug den eingestellten Geschwindigkeitswert, so wählt das System die entsprechende Kamera aus, welche aufgrund ihrer Brennweite eine besser auswertbare Abbildung erwarten lässt. Die Auswerteeinheit verzögert die Fotoauslösung bis sich das gemessene Fahrzeug in einem optimalen Abstand zu einer Kamera befindet.

Messsicherheit/Messwertzuordnung von Poliscan Speed:

Zur Messwertbildung werden viele Objekte mit zahlreichen Reflexionspunkten innerhalb des Messbereichs verfolgt. Aus den Punkten, die dabei nah beieinander liegen und sich gleichförmig zueinander bewegen, erstellt das System ein Objektmodell, welches jedes für sich getrennt voneinander bewertet wird. Über eine Raum- und Zeitbetrachtung wird das jeweilige Objekt alle 10 ms näher beschrieben.

Für eine gültige Messwertbildung müssen folgende (Neben) - Bedingungen erfüllt sein:

Unterbrechungen im Bewegungsverlauf des Objektmodells dürfen nicht länger als 15 m sein,

hat der Reflektor den Bereich bis 25 m — 20 m vor dem Messgerät erreicht, muss ein gültiger Messwert vorliegen,

die gültigen Messwerte müssen innerhalb des Bereichs von 50 m bis 20 m über 10 m konstant sein.

Bewegt sich das Fahrzeug während der Betrachtung durch das System mehr als 5 Grad schräg, wird der Messwert intern verworfen.

Ändert sich die Geschwindigkeit des betrachteten Objekts auf einer Wegstrecke von 10 m bis 30 m um mehr als 10 % erfolgt eine Annullation des Messwertes (System errechnet immer eine Durchschnittsgeschwindigkeit aus dem Wegintervall).

Fahren zwei ähnliche Fahrzeuge nebeneinander in derselben Geschwindigkeit und erkennt das System beide Fahrzeuge als einen Reflektor, so wird die Messung üblicherweise verworfen, weil gemäß Hersteller die Gesamtbreite eines Objektes nicht größer als 2,80 m sein darf.

Falls es in einem solchen Fall zu einer gültigen Messung kommt, werden bei der Auswertung innerhalb des im Beweisbild sichtbaren Rahmens zumindest teilweise beide Fahrzeuge abgebildet.

Dies gilt auch für den Fall, dass das System ein Fahrzeug verfolgt und innerhalb der Überwachungsstrecke sich ein schnelleres Fahrzeug neben das Gemessene setzt. So kommt es folglich bei der Auswertung zu einer teilweisen Überdeckung, die ebenfalls im Auswerterahmen zu erkennen wäre.

Die Begründung dafür, dass ein Messfoto dann nicht ausgewertet werden darf, wenn sich innerhalb des Auswerterahmens außer dem Betroffenenfahrzeug noch sichtbare Teile eines weiteren oder weiterer Fahrzeuge der gemessenen Fahrtrichtung befinden, gründet in dem Umstand, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Messwertzuordnung zu einem Fahrzeug in einem solchen Fall nicht möglich ist.