25. September 2017

Frühere Partnerin von Kachelmann: Ermittlungs­verfahren eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO

Das Ermittlungs­verfahren gegen die frühere Partnerin von Kachelmann ist nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt worden. Unter dem Link hat die Staats­anwaltschaft Mannheim einen Presseartikel im Internet veröffentlicht. Aus diesem Artikel geht hervor, dass das Verfahren gegen die ehemalige Freundin des Wettermoderators Kachelmann eingestellt worden ist. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfuram Main hatte die Staats­anwaltschaft ursprünglich ein Prüfungsverfahren eingeleitet.

Schließlich ist die Staats­anwaltschaft Mannheim aber dazu gekommen, dass das

Ermittlungs­verfahren wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gegen frühere Partnerin des Wettermoderators K. eingestellt wird

 

Die Staats­anwaltschaft Mannheim hat die Ermittlungen gegen eine ehemalige Partnerin des Wettermoderators K. wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung eingestellt, da ein hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden kann.

In der Zeit von März bis Juli 2010 befand sich Herr Kachelmann für die Dauer von knapp vier Monaten aufgrund eines entsprechenden Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim in Untersuchungshaft. Seine frühere Freundin hatte ihn wegen Vergewaltigung angezeigt gehabt. Der haftbefehl wurde mit Beschluss des OLG Karlsruhe aufgehoben. Im Mai 2011 wurde Herr Kachelmann vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen. Herr Kachelmann hat dann seine ehemalige Freundin verklagt. Er hat von ihr Schadensersatz verlangt. Sie sollte ihm diejenigen Ausgaben ersetzen, die er in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren für von ihm beauftragte Sachverständige aufgewendet hatte. Das Landgericht Frankfurt a. M. hat die Klage von Herrn Kachelmann noch abgewiesen, weil es sich von der Version des Herrn Kachelmann, seine vormalige Partnerin habe ihn vorsätzlich der Wahrheit zuwider der Vergewaltigung bezichtigt, keine Überzeugung bilden konnteIm Berufungsrechtszug hat der Herr Kachelmann zum Teil obsiegt. Nach der Pressemitteilung der Staats­anwaltschaft Mannheim kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu der Überzeugung, dass die frühere Partnerin des Herrn K. sich die bei ihrer ursprünglichen Vergewaltigungsanzeige festgestellten Verletzungen selbst beigebracht und deshalb, weil sie die Verhaftung von Herrn K. erreicht habe, mittelbar eine Freiheitsberaubung begangen habe.

Gegen die Einstellung des Verfahren hat der Herr Kachelmann Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird nun über die Beschwerde entscheiden.