13. November 2016

Fußballfans werden gespeichert

Die Daten von Fußballfans werden gespeichert. Bereits im Jahr 1994 ist von dem Bundeskriminalamt eine Verbunddatei mit der Bezeichnung „Gewalttäter Sport“ eingerichtet worden. In dieser Datei Gewalttäter Sport sind mehr als 13.000 Personen aufgeführt.

Dabei handelt es sich bei diesen aufgezeichneten Personen gar nicht um Gewalttäter im Sport, sondern um Menschen, deren Personalien jemals festgestellt worden sind bei einem Platzverweis, bei einer Ingewahrsamnahme oder bei einer Personalienfeststellung im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung. Auch ein einfaches Ermittlungs­verfahren, das wegen geringer Delikte wie Diebstahl oder Beleidigung (z.B. ACAB all Cops are bastards) eingeleitet worden ist, führt für den Betroffenen zur Aufnahme in die Datei Gewalttäter Sport. Selbst aber wenn diese Verfahren wieder eingestellt worden sind, führt diese Einstellung des Verfahrens nicht automatisch zur Löschung der Daten. Gespeichert wird für die Dauer von 5 Jahren.

Aber nicht nur Vergehen an der Sportveranstaltung, sondern auch auf der Hinreise und der Abreise zur Spielstätte werden von der Datei erfasst und führen zu der entsprechenden Speicherung der Daten.

Es sollte für die Aufnahme in die Datei Gewalttäter Sport schon genügen, dass für die Zukunft befürchtet wird, dass diese Person sich an erheblichen Straftaten beteiligen wird.

Es werden Daten gespeichert wie Personenbeschreibung, personengebundene Hinweise und Daten zur Tat, weitere Angaben zur Person. Eine Benachrichtigung der Person, dass ihre Daten gespeichert worden sind, erfolgt nicht.

Fußballsfans werden gespeichert, ohne es zu wissen.

Neben der Bundeskriminalamt Datei Gewalttäter Sport werden von zahlreichen Bundesländern auch Arbeitsdateien der szenekundigen Beamten geführt. Es handelt sich dabei um die sogenannten SKB Dateien. In diesen Dateien der Bundesländer werden noch mehr Personen und mehr Personendaten gespeichert als in der BKA Datenbank. Denn hier ist die Voraussetzung der Erfassung der Personen noch eine geringere.

Der Anspruch auf Mitteilung der Daten und der gespeicherten Dateien sowie der Löschung in den Datenerfassungssystemen beschäftigt wiederholt die Gerichte und ist auch Aufgabe der Rechtsanwälte Zipper & Partner. Die Rechts­anwalts­kanzlei Zipper & Partner vertritt bundesweit ihre Mandanten im Zusammenhang mit der Erfassung von Daten in verschiedenen Dateien sowie der entsprechenden Datentransparenz. Bei Verstößen gegen das Bundesdateschutzgesetz können Sie sich jederzeit bundesweit an die Rechtsanwälte Zipper & Partner wenden.