08. Oktober 2015

Klage gegen Volkswagen

Ansprüche gegen Volkswagen

Wir vertreten Eigentümer von Volkswagen, von Audi, von anderen konzerninternen Kraftfahrzeugen, die mit Motoren versehen sind, die unter den Manipulationsvorwurf fallen.

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Wir machen gerne für Sie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend. Wir helfen Ihnen, Schaden­ersatz­ansprüche gegen Volkswagen geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen. Sie können auch Rückabwicklungsansprüche gegen den Volkswagen-Konzern geltend machen. Wenn Sie gezielt ein umweltfreundliches Fahrzeug kaufen wollten, wenn für Sie kaufentscheidend gewesen ist, dass dieses Volkswagen-Fahrzeug besonders niedrige Abgaswerte hat, wenn Sie sich dann also für ein Fahrzeug der Blue Motion Volkswagen entschieden haben, können wir gerne für Sie Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages erheben.

Die Nachbesserung durch den Volkswagen-Konzern führt dazu, dass die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit und weitere Leistungsindikatoren des Fahrzeuges verändert werden. Außerdem steigt selbst­verständlich der Verbrauch. Gleichzeitig wird der Schadstoffausstoß nicht gesenkt werden.

Sie haben als Käufer drei mögliche Ansprüche. Der erste Anspruch aus dem Gewährleistungs­recht gegenüber Volkswagen ist der gegen den Verkäufer, der zum Nachbessern verpflichtet wird. Der zweite Anspruch besteht darin, dass Sie Schaden­ersatz­ansprüche gegen Volkswagen geltend machen können, weil Sie dann natürlich ein Fahrzeug haben, das verändert wird und das nachher im Verkaufswert sinkt. Dadurch, dass ein Konformitätszertifikat von Volkswagen beigefügt wird, aus dem eben entsprechend hervorgeht, dass das Fahrzeug der EU-Richtlinie entspricht, wurden die Eigentümer von den nicht der EU-Richtlinie entsprechenden Fahrzeugen von Volkswagen getäuscht.

Aus diesem Grund besteht letztlich auch ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Wir helfen Ihnen gerne. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Manfred Zipper