16. Oktober 2015

Medizinstrafrecht Skandal um Spenderherzen

Medizinstrafrecht Skandal um Spenderherzen: Die Staats­anwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der versuchten Körper­verletzung gegen Verantwortliche des UNiversitätsklinikums Heidelberg. Es besteht der Verdacht, dass es zu Manipulationen bei der Vergabe von Spenderherzen gekommen ist. Ermittelt werde wegen des Verdachts der versuchten Körper­verletzung durch manipulierte Listungen von Herztransplantationspatienten. Nach den Manipulationen in der Klinik in Götingen im Jahr 2012 hat die neu gegründete Prüf- und Überwachungskommission (PÜK) der Ärztekammer die Aufgabe wahrgenommen, intensiv die deutschen Transplantationszentren zu prüfen.

Es wurden erhebliche Mängel in der Dokumentation bei 34 Patienten festgestellt. Es geht um Vorfälle aus den Jahren 2010 und 2011.

In dem aktuellen Skandal um Spenderherzen in der Universitätsklinik in Heidelberg geht es insbesondere um die Verabreichung von Medikamenten, konkret um die Dauer und Dosis der Verabreichung bestimmter kreislaufwirksamer Medikamente. Die Patienten könnten dank dieser veränderten Dosierung beziehungsweise Medikation möglicherweise noch schlimmer krank gemacht worden sein, als sie es ohnehin schon gewesen sind. Mit dieser Verschlimmerung der Erkrankung sind diese Patienten dann auf der Empfängerliste der von Eurotransplant verwalteten Spenderherzen weiter nach vorne gelangt. Dabei handelt es sich um ganz erhebliche Vorwürfe im Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht, die den Verantwortlichen der Uniklinik Heidelberg gemacht werden. Die Herztransplantationskonferenz ist bereits im Jahr 2010 eingeführt worden. Seit dem gilt unter anderem das Sechsaugenprinzip. Es wird nun zu prüfen sein, ob Patienten in Heidelberg durch die Unregelmäßigkeiten zu Schaden gekommen sein könnten.