19. April 2016

Meldonium und Strafrecht

[caption id="attachment_797" align="alignnone" width="300"]Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Strafrecht[/caption]

Meldonium geistert derzeit durch alle Sportler und deren Köpfe. Wir haben einen kurzen Beitrag erstellt: https://www.youtube.com/watch?v=NUHRrp4ZDjk. Hier kann man genau sehen, um was es geht: Die WADA setzt willkürlich eine Substanz auf ihre Liste der verbotenen Substanzen. Hieraus entsteht dann die Lawine, wie sie in der Geschichte des Sports so noch nicht da gewesen ist: Es wird gegen Sportler und gegen Funktionäre wie gegen Schwerverbrecher vorgegangen. Die Grundlage für diese Vorgehensweise soll angeblich das Antidoping Gesetz sein. Dies erschließt sich aber dem kundigen Strafrechtler nicht: Denn dieses Gesetz, insbesondere der Anhang hierzu, wie er immer noch aktuell in der jetzigen Fassung zu lesen ist, enthält nicht die Verbotene Substanz Meldonium. youtu.be/NUHRrp4ZDjk  Mit dem Meldonium hat eine neue Qulaität der Strafverfolgung von Spitzensportlern begonnen. Die WADA ist aufgerufen, diese Hexenjagd umgehend zu beenden: Es liegen keinerlei Lanzeitstudien vor, aus denen hervorgeht, dass es sich bei Meldonium um ein MIttel handelt, nach dessen Einnahme die Leistung gefördert oder gesteigert worden sein soll. Es liegen auch keine Studien zu Meldonium vor, die belegen, dass es sich bei diesem Herzmedikament um eine Substanz handelt, die eine schädigende Wirkung auf den Menschen hat. Wenn ja: Ab welchem Einnahmezeitraum wirkt es schädigend? Ab welcher Konzentratuion wirkt es förderlich auf die Leistung? Bis heute ist es nicht in das Antidoping Gesetz eingeführt worden und dennoch gehen die Ermittler wegen Meldonium an die Sportler und die Funktionäre ran.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner beraten Funktionäre und Sportler, die sich gegen die Ermittler zur Wehr setzen und werden das Bundeverfassungsgericht anrufen, damit das Antidoping Gesetz verfassungsrechtlich überprüft wird.