30. Juni 2016

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Legal Highs

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Legal Highs

Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 04.05.2016 wurde ein Entwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen, also den so genannten Legal Highs, also Kräuter­mischungen und Badesalzen und dergleichen vor. Zukünftig soll sogar die Weitergabe von Legal Highs bestraft werden. Die künstlich hergestellten illegalen Rauschmittel, die auch als Designerdrogen oder Legal Highs bekannt sind, die gelegentlich verharmlost Badesalz oder Kräutermischung genannt werden, sollen zunehmend weiter verboten werden. Es soll die Strafverfolgung von allen Bereichen im Zusammenhang mit Legal Highs ermöglicht und erweitert werden. Insbesondere sollte eben die Verbreitung von Legal Highs durch das neue Gesetz vermieden werden.

Es bleibt spannend im Zusammenhang mit der Einordnung als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetztes, ob die Legal Highs tatsächlich zu so genannten Illegal Highs werden.

Für den Fall, dass Ihnen der Strafprozess wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht wird, oder man Sie wegen Legal Highs verfolgt, wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind bundesweit im Bereich der Betäubungs­mittel­delikte Ihre Rechtsanwälte.

Manfred Zipper

Rechts­anwalt