08. Oktober 2016

Steuer-CD Durchsuchungsbeschluss

Die Steuer-CD, deren Auswertung zu einem Durchsuchungsbeschluss geführt hat, darf nach einer Entscheidung des EGMR tatsächlich verwendet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat mit der Entscheidung  sozusagen in letzter Instanz einen Vorgang durchgewunken, der zuvor in Deutschland durch alle Instanzen gegangen ist. Ein deutsches Ehepaar wurde von Polizeibeamten in den frühen Morgenstunden besucht. Es fand eine umfassende Durchsuchung der Wohnung und der Autos der Eheleute statt. Der Durchsuchungsbeschluss basierte auf Hinweisen, die sich auf einer Steuer-CD befanden. Diese Steuer-CD ist von dem Bundesnachrichtendienst mit Steuergeldern gekauft worden. Die Daten auf dieser Steuer-CD sind von einem Bankangestellten illegal kopiert worden. Es war von dem Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 09.11.2010 festgestellt worden, dass die Nutzung der Daten auf der Steuer-CD, selbst dann, wenn diese Steuer-CD illegal beschafft worden ist, dennoch zulässig ist.

Beide Tatverdächtige sind in dem gegen sie geführten Strafverfahren freigesprochen worden.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht und nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Durchsuchung für rechtens erachtet.

Die Rechtsprechung zu den Früchten des Verbotenen Baums existiert im deutschen Recht nicht. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Dateien, die sich auf einer Steuer-CD befinden, die zwar illegal beschafft und kopiert worden sind, bei allen Durchsuchungsmaßnahmen und sonstigen Maßnahmen gegen Verdächtige verwendet werden dürfen.

In einem Steuerstrafverfahren gegen die Beschwerdeführer fand im Jahr 2008 eine Hausdurchsuchung statt.

Die Beschwerdeführer machten insbesondere geltend, dass der Durchsuchungsbeschluss auf Beweismitteln beruhte, die unter Verletzung von deutschem und internationalem Recht erlangt worden waren. Deswegen hätten die Durchsuchungsmaßnahmen ihre Rechte aus Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

In seinem Urteil stellte der EGMR einstimmig keine Verletzung von Artikel 8 fest.

Wenn man Gefahr laufen sollte, dass eigene Daten auf einer Steuer-CD vorhanden sein könnten, wenn man über Auslandskonten verfügt, die noch nachträglich zu deklarieren sein sollten, wird der dringende Hinweis gegeben, sich mit einem Rechts­anwalt, der über ein fundiertes Wissen im Steuerstrafrecht verfügt, Kontakt aufzunehmen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner vertreten ihre Mandanten bundesweit in strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Sie können sich jederzeit an die Rechtsanwälte Zipper & Partner wenden.