Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Ablehnung eines Beweisantrags

Wenn Sie in die Suchmaschine den Begriff Beweisantrag oder Ablehnung eines Beweisantrags eingeben, kann es sein, dass Sie hier landen. Die Beweisaufnahme ist unter anderem in § 244 StPO geregelt. Dort ist in § 244 Abs.3 StPO auch die Ablehnung des durch den Strafverteidiger gestellten Beweisantrags aufgeführt. Die Ablehnung erfolgt durch einen Gerichtsbeschluss.

 

Ein Beweisantrag wird abgelehnt werden, wenn die beantragte Beweiserhebung unzulässig ist, wenn also ein Beweisverbot besteht. Ein unzulässiges Beweismittel liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht gegeben ist. Auch Rechtsfragen sind nicht Gegenstand der Beweiserhebung. Sie sind dem Beweis nicht zugänglich.

 

Aus der Vorschrift des § 244 StPO ergeben sich eine Reihe von Fällen, in denen die Möglichkeit für das Gericht besteht, einen Beweisantrag abzulehnen: Wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig erscheint, kann das Gericht den Beweisantrag ablehnen. Hier unterscheidet man allgemeinkundige Tatsachen, also Tatsachen, die jeder kennt, und gerichtskundige Tatsachen, also Tatsachen, die dem Gericht bekannt sind.

 

Der Beweisantrag kann auch dann abgelehnt werden, wenn die dem Beweis zugängliche Tatsache für die Entscheidung gar keine Bedeutung hat. Dabei wird zwischen der Bedeutungslosigkeit aus rechtlichen Gründen und der Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen unterschieden. Aus rechtlichen Gründen ist eine Tatsache ohne Bedeutung, wenn sie weder für die Frage, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, noch für die Rechtsfolgen der Tat eine Rolle spielt. Aus tatsächlichen Gründen ist eine Tatsache ohne Bedeutung, wenn sie bei der Beweiswürdigung zwar eine Rolle spielen kann, aber am Ergebnis der Beweiswürdigung nichts ändern würde, weil das Gericht den Schluss, den der Antragsteller aus der Tatsache ziehen will, nicht zieht.

 

Ein weiterer Fall der möglichen Ablehnung eines Beweisantrags liegt vor, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist.

 

Auch bei einer völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels kann der Beweisantrag abgelehnt werden. Nach der Rechtsprechung ist ein Lügendetektor ein ungeeignetes Beweismittel.

 

Auch wenn ein Beweismittel unerreichbar ist, kann der Beweisantrag abgelehnt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Beweisantrag nurund ausschließlich zur Prozessverschleppung gestellt wird.

 

Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper verteidigt seine Mandanten an allen Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sein Mandant ihn mit der Straf­verteidigung beauftragt. Insbesondere wird Strafrecht an dem Landgericht Mannheim, dem Landgericht Karlsruhe, dem Landgericht Heidelberg, dem Landgericht Frankenthal und dem Landgericht Darmstadt von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper praktiziert. Er ist der Strafverteidiger in Schwetzingen, der auch Fachanwalt für Strafrecht ist.