Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Ablehnung eines Richters und eines Schöffen

Bei der Befangenheit eines Richters, eines Sachverständigen, eines Schöffen oder eines anderen Verfahrensbeteiligten, sollte man unbedingt sehr vorsichtig einen entsprechenden Antrag formulieren. Im Verfahren selbst ist man nciht davor gefeit, dass ein solcher Befangenheitsantrag zurückgewiesen wird, womit der Verteidiger seinem Mandanten einen Bärendienst erweist. Es sollte also nur im Falle einer eindeutigen Befangenheit vom Befangenheitsantrag Gebruach gemacht werden.

 

Wenn man den Suchbegriff Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit oder auch Befangenheitsantrag eingibt, kann es sein, dass man auf dieser Seite der Rechtsanwälte Zipper landet. Hier wird kurz auf die Voraussetzungen des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit eingegangen.

Der Beschuldigte, dessen Verteidiger, dem Privatkläger und die  Staats­anwaltschaft können einen Befangenheitsantrag bzw. ein Gesuch wegen der Abehnung des Richters einreichen. Durch dieses Ablehnungsgesuch, mit dem die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter ist befangen, kann erreicht werden, dass ein Richter an dem Verfahren nicht weiter teilnimmt, der nicht unparteiisch und auch nicht neutral ist. Abgelehnt werden können immer nur einzelne Richter, nie das Gericht als Ganzes.Weitere Ausführungen hierzu findet man unter dem Begriff: Befangenheit eines Richters.

Herr Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper klärt zunächst mit dem Mandanten, ob es sinnvoll und erfolgversprechend erscheint, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Dann wird man sich gemeinsam entscheiden. Bei Befangent