Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Abrechnungsbetrug des Arztes

Abrechnungsbetrug des Arztes umfasst verschiedene Modi operandi: Der Abrechnungsbetrug des Arztes kann begangen werden, in dem der Arzt fingierte Leistungen abrechnet, also Leistungen, die tatsächlich nie erbracht worden sind. Die damit einhergehenden Missbrauchstatbestände der Organisation der Praxis und die entsprechende fingierte Mehrarbeit, die nicht nur wirtschaftliche betrachtet, sondern ja auch in zeitlicher Hinsicht hätte geleistet werden müssen, bedeutet auch eine Vermehrung der Scheine, die der Arzt oder die Praxisgemeinschaft so nicht redlich erworben hatte.

Der Abrechnungsbetrug durch den Arzt kann auch erfolgen durch die Abrechnung von Leistungen, die der Arzt gar nicht nicht persönlich erbracht hat. Wenn der Arzt Leistungen durch ein Labor, mit dem er nicht in einer wirtschaftlichen Einheit arbeitet als seine eigenen Leistungen zur Abrechnung bringt, stellt dies unter Umständen einen Abrechnungsbetrug des Arztes dar.

Der Abrechnungsbetrug durch den Arzt kann auch durch eine falsche Abrechnung fehlerhaft delegierter Leistungen erfolgen.

Wenn der Arzt eine falsche gebührenrechtliche Bewertungen erbrachter Leistungen erbringt, wenn er eine höher bewertete Leistungsziffer in seiner Abrechnung vornimmt, als vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn der Arzt ein Leistungssplitting vornimmt, begeht er unter Umständen genauso einen Abrechnungsbetrug wie wenn er die Prüfstatistik täuscht.

Wie beim Abrechnungsbetrug des Apothekers und dem Abrechnungsbetrug des Physiotherapeuten, so begeht auch der Arzt einen Abrechnungsbetrug, wenn er konsequent unwirtschaftlich behandelt.

Wenn der Arzt Rabatte nicht berücksichtigt begeht er unter Umständen einen Abrechnungsbetrug. Im Falle von Kick-Back-Zahlungen liegt ein Abrechnungsbetrug des Arztes vor.

Der Arzt wird auf den möglichen Abrechnungsbetrug dann spätestens aufmerksam, wenn die Plausibilitätskommission der KV ihn zur Stellungnahme aufgrund einer Auffälligkeit der Abrechnung auffordert.

Es wird dringend jedem Arzt und jeder Ärztin der Rat erteilt, in den vorgenannten Fällen einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.In dem Fall, dass Ihnen der Vorwurf gemacht werden sollte Abrechnungsbetrag als Arzt begangen zu haben, werden die Rechtsanwälte Zipper & Partner gerne helfen. Wenn es sich um einen Abrechnungsbetrug gegenüber der privaten Krankenversicherung zum Beispiel gegenüber der Central Krankenversicherung handelt, oder wenn es sich um einen Abrechnungsbetrug gegenüber der Krankenkasse wie der AOK oder beispielsweise der Techniker Krankenkasse handeln sollte, oder wenn man Ihnen den Abrechnungsbetrug gemeinsam mit einen Apotheker gegenüber der Central oder einer anderen Krankenversicheurng zum Vorwurf macht, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Strafrecht.