Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Abrechnungsbetrug gegenüber der Krankenkasse

Abrechnungsbetrug Krankenkasse: Pharmaziestrafrecht, Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht sind meist geprägt von Betrug und Vergehen gegen die Kassenärztliche Vereinigung. Die Strafverfahren beeindrucken die Apotheker, Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten, weil oft die Ausübung des Berufs gefährdet ist. Das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte ist dann sehr streng und es kann auch über die Strafkammern ein Berufsverbot gegen den Arzt oder den Zahnarzt verhängt werden.

 

Im Arztstrafrecht und auch im Recht der Heilberufe ist es kein seltener Fall, dass der Fachanwalt für Strafrecht wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs gerufen wird. Hier können Sie als Betroffener auf die Dienste des Herrn Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper vertrauen. Bei dem Suchbegriff Abrechnungsbetrug gegenüber der Kasse, Apotheker beim Betrug, Physiotherapeut und Krankengymnast beim Abrechnungsbetrug kommen Sie auf diese Seite.

 

Auch im Zahnarztstrafrecht sollte man wissen, dass der Zahnarzt einer gewissen ehrlichen Abrechnung verpflichtet ist. Er hat fremdes Geld sicher und nach den für ihn geltenden Abrechnungsmaßstäben zu verwalten und entsprechend der kassenärztlichen Zulassungsvereinbarung und der Honorarordnungen Abrechnung zu erteilen.

 

Eine gesetzliche Definition gibt es für den Abrechnungsbetrug nicht. Der Abrechnungsbetrug gegen über den Krankenkassen führt jährlich zu einem Millionenschaden. Ganz allgemein spricht der Strafrechtsexperte im Falle des Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen von einem speziellen Betrugsdelikt. Beim Abrechnungsbetrug rechnen ein Arzt oder Zahnarzt oder Ärzte, Krankenhaus, Apotheker oder Pharmaunternehmen, Psychotherapeuten und Hebammen und andere Berufsgruppen wie auch Physiotherapeuten und Zahnärzte ihre Vergütungen für gerade nicht oder nicht vollständig erbrachte Leistungen aus den Sozialen Krankenkassen ab.

Der Strafverteidiger bei einem Abrechnungsbetrug muss sich zwingend im Gesundheitswesen und der Abrechungspraxis auskennen. Er muss sich mit den Modi der Krankenkassen und den Gebühren der Ärzte befasst haben. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper ist als Strafverteidiger für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Vorstände genauso wie im Fall des Abrechnungsbetrugs für einen Physiotherapeuten da.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner sind sowohl als Strafverteidiger im Abrechnungsbetrug für den Arzt, Ärzte und Zahnarzt bundesweit bei allen Amtsgerichten und Landgerichten tätig. Sie sind aber auch für etwaige Opfer von Betrug auf der anderen Seite tätig.