Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Absolute Fahruntüchtigkeit, die zu der Erfüllung des Straftatbestandes der Trunkenheit im Verkehr führt und meist unter dem Oberbegriff Alkohol im Straßenverkehr behandelt wird, liegt dann vor, wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs - dazu zählen auch motorisierte Krankenfahrstühle, die unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen - Zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit genügt allein schon der Nachweis einer bestimmten (Mindest-)Blutalkoholkonzentration des Fahrers, ohne dass weitere Anzeichen unsicherer Fahrweise vorliegen müssen. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990, Az. 4 StR 297/90 BGHSt 37, 89 (NJW 1990, 2393) geht die Rechtsprechung von einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aus. Die frühere BGH-Rechtsprechung ging noch von 1,3 Promille aus. Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen. Auch einem Radfahrer, der mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille erwischt wird, also im Rausch gefahren ist, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Auch dem Radfahrer mit absoluter Fahruntüchtigkeit droht dann bei dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die MPU.

Es drohen bei dem Vorliegen von absoluter Fahruntüchtigkeit ganz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Aber auch die Folgen der Fahrerlaubnisverordnung, die von der Fahrerlaubnisbehörde des jeweils zuständigen Straßenverkehrsamtes umgesetzt werden, sind von großer Bedeutung. Gerade für Kraftfahrer und Beamte können sich auch noch berufsrechtliche Folgen ergeben.

Aus diesem Grund ist eine frühestmöglich beginnende Verteidigung sehr wichtig. Es muss dann umgehend Akteneinsicht angefordert und ggfls. sofortige Maßnahmen ergriffen werden. Dies macht Herr Manfred Zipper, Schwetzingen als Fachanwalt für Strafrecht für seine Mandanten bundesweit. Insbesondere ist Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ein erwiesener Fachmann im Fahrerlaubnis­recht.

 

Nach neuer Rechtsprechung muss man auch hier mit der Anordnung einer MPU also einer Medizinisch psychologischen Untersuchung rechnen. Im Falle der absoluten Fahruntüchtigkeit droht dem Beschuldigten die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es folgt dann in Baden-Württemberg zwingend die MPU. Zur Vorbereitung der MPU rate ich dringend zu einem MPU Vorbereitungskurs.  Sie sollten sich im Falle einer Trunkenheitsfahrt und einer Absoluten Fahruntüchtigkeit unbedingt an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, damit er Ihnen weiterhilft. Die Akteneinsicht, die anständige Verteidigung und die richtige Beratung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist für einen Fall der absoluten Fahruntüchtigkeit von großer Bedeutung.