Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Abstinenznachweis Drogen

Abstinenznachweis muss meist für die Dauer von 1 Jahr bei der MPU Stelle vorgelegt werden. Der Abstinenzzeitraum beträgt aber nicht immer 1 Jahr: Bei nur einem Vorhandensein einer Gefährdung des Drogenkonsums ist meist auch ein Zeitraum für den Abstinenznachweis von 6 Monaten ausreichend. Sie sollten sich einen Anwalt suchen, der entweder Fachanwalt für Strafrecht oder FAchanwalt für Verkehrsrecht ist und sich mit dem Fahrerlaubnis­recht gut auskennt. Ansonsten kann man die MPU fast nicht erfolgreich bestehen. Wenn man den Suchbegriff Abstinenznachweis oder aber auch den Suchbegriff Abstinenz bei einer Suchmaschine eingibt, kann es sein, dass man auf dieser Seite landet.

Im Falle, wenn Sie wegen einer Alkoholauffälligkeit sich strafbar gemacht haben und auch im Straßenverkehr eine Straftat begangen haben, sollte man schleunigst eine Abstinenz nachweisen. Die Abstinenznachweise sind zu bringen über Urinkontrollen und über Blutkontrollen. Die Abstinenznachweise können Sie auch mit Hilfe von Haaren beibringen: Es kann aber nur ein Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend abgebildet werden.

 

Dabei kann es ausreichen, über einen bestimmten Zeitpunkt hinweg die Langzeitleberwerte überprüfen zu lassen. Es muss ein kontrolliertes Trinkverhalten nachgewiesen. Ein vollständiger Verzicht kann aber durch die Leberwerte allein nicht nachgewiesen werden.

Abstinenz lässt sich bei Alkohol prinzipiell nur durch eine Haar- oder Urinanalyse nachweisen. Derjenige, der eine MPU machen muss, der von der Führerscheinstelle also durch eine Verfügung dazu angehalten worden ist, eine Medizinisch-psychologische- Untersuchung durchzuführen, muss zwingend vor der MPU einen Abstinenznachweis vorlegen. Er sollte dies über einen entsprechenden Fachanwalt in die Wege leiten. Das beutetet: Der MPU Aspirant muss bei seinem Arzt seines Vertrauens ein großes Blutbild erstellen lassen. Darin sind die Leberlangzeitwerte aufzunehmen. Aus den Leberlangzeitwerten kann der Arzt entnehmen, ob der Patient noch weiter Alkohol konsumiert oder nicht. Darüber hinaus kann auch ein Trinktagebuch durch den MPU Aspiranten gefertigt werden. Aus diesem Trinktagebuch, das ähnlich einem Fahrtenbuch angelegt werden kann, sollte sich entnehmen lassen, welche Getränke die Person, die eine MPU machen muss, wann zu sich genommen hat.