Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Alkohol Interlocks

Alkohol Interlocks sollen helfen i Kombination mit Rehamaßnahmen als sinnvolle Ergänzung in den Maßnahmen des Fahr­erlaubnis­rechts und der Möglichkeiten der Sanktionierung im Strafrecht für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Bei diesen sehr teuren und aufwendigen Alkohol-Wegfahrsperren handelt es sich um eine technische Möglichkeit, die schon in einigen Ländern Europas längst praktiziert wird, um einen Fahrer, der unter Alkoholeinwirkung steht, am Fahren zu hindern. Derzeit ist in aller Munde, dass es auch nach der erfolgreichen MPU für den Fahrerlaubnisinhaber eine Hürde darstellen soll. Er soll zukünftig gar nicht mehr in der Lage sein, das Auto zu starten, um ihn und den Straßenverkehr vor der Fahrt des ungeeigneten Fahrers zu schützen. Dabei sind die unterschiedlichsten Herangehensweisen im Gespräch: Rehabilitation bei

Alkohol: Interlocksysteme funktionieren nicht ohne Einsatz von Alkohol-Interlocks in der Rehabilitation. Interlocksysteme funktionieren nicht ohne begleitende therapeutische Aufarbeitung.

Die Therapie muss dabei gesicherten Qualitätsmindeststandards (TRIAS-Regelung) entsprechen.

Alkohol-Interlocksysteme können die Klienten motivieren und erfolgreiche Therapieprozesse belohnen. Die Rolle der MPU wird zusehends geringer: Grundsätzlich ist die Fahreignung durch eine MPU zu

Einsatz von Alkohol-Interlocks in der Rehabilitation. MIt der MPU soll die Fahreignung überprüft werden. Der Zeitpunkt dieser MPU, aber auch deren inhaltliche Zielsetzungen, sind dabei zu überdenken. Kriterien und Indikatoren für eine bedingte Eignung zum Fahren mit Alkohol-Interlocksystemen müssten erstellt und evaluiert werden. Im Falle von Alkohol Interlocks bestehen zwar nach wie strafrechtliche wie auch verwaltungsrechtliche Bedenken. Aber die ersten Ergebnisse zeigen deutlich, dass der gezielte Einsatz von Wegfahrsperren von erheblicher Auswirkung auf den Straßenverkehr aber auch auf den Konsumenten hat. Die Anwendung eines Programms “Alkohol-Interlock in Kombination mit einer Rehabilitationsmaßnahme” wird als sinnvolle Ergänzung des bestehenden

Maßnahmensystems in Deutschland angesehen. Die erarbeiteten Kriterien erlauben eine Definition der Gruppe jener Alkoholfahrer, die für ein solches Programm geeignet erscheint.