Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Anklageschrift Amtsgericht

Anklageschrift Amtsgericht bedeutet, dass mit der Zustellung der Anklage das Zwischenverfahren beginnt. Als Angeklagter hat man jetzt Zeit, Stellung zu nehmen und die Nichteröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen. Es können Beweisanträge gestellt werden, Zeugen genannt werden, Schriftstücke vorgelegt werden. Es ist jetzt Zeit, vor der Hauptverhandlung richtig gut zu verteidigen. Sie sollten sich einen Fachanwalt für Strafrecht, einen guten Strafverteidiger suchen, der sich mit dem Strafprozessrecht gut auskennt.  Mit der Anklageschrift zum Amtsgericht Mannheim oder auch der Anklageschrift zum Amtsgericht Schwetzingen oder auch der Anklageschrift zum Amtsgericht Heidelberg genauso wie der Anklageschrift zum Amtsgericht Weinheim und der Anklageschrift zum Amtsgericht Sinsheim wie auch der Anklageschrift zum Amtsgericht Bruchsal und der Anklageschrift zum Amtsgericht Philippsburg handelt es sich dabei jeweils um Anklagesätze, gegen die man innerhalb von einer Woche Einreden geltend machen kann. Dabei sind in der Einrede gemäß § 201 StPO sämtliche Nachweise zu führen, die den Tatverdacht entkräften. Es wird dann beantragt, noch im Zwischenverfahren das Verfahren einzustellen. Der hinreichende Tatverdacht muss gegeben sein, damit die Anklageschrift zum Amtsgericht erfolgt. Die Anklage wird von der Staats­anwaltschaft dann erhoben, wenn die bis dahin durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine Straftat begangen hat.

Die Anklage wird in der Anklageschrift niedergelegt. Der Inhalt der Anklageschrift hat sich an den Vorschriften der § 200 StPO und § 110 RiSTBV zu orientieren. In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird. Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben, wobei es jedoch der Angabe der vollständigen Anschrift nicht bedarf. Der Rechts­anwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Sie im Zwischenverfahren. Er stellt für Sie den Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens.