Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Arztstrafrecht Medizinstrafrecht

Arztstrafrecht Medizinstrafrecht bedeutet eine besonders bedeutsame Materie im Nebenstrafrecht. Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ist als Fachanwalt für Strafrecht Vorsitzender des Ausschusses Medizinstrafrecht im Verband Deutscher Strafverteidiger. Zum Arztstrafrecht gehören unter anderem die Delikte fahrlässige Tötung und fahrlässige Körper­verletzung. Auch die unterlassene Hilfeleistung und die Ärztliche Sterbehilfe gehören zu den Delikten im Bereich des Arztstrafrechts. Einen weiten Bereich deckt die Tötung auf Verlangen im Bereich des Medizinrechts ab. Auch das Arzneimittelgesetz spielt wie das Manipulieren von Spendendateien eine große Rolle im Arztstrafrecht. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper verteidigt Ärzte und Ärztinnen im Krankenhaus wie auch Privatärzte. Er ist seit mehr als 15 Jahren im Bereich der Straf­verteidigung tätig und hat schon eine ganze Reihe von Ärzten gegen alle möglichen Strafvorwürfe aus dem Bereich des Medizinrechts und des Medizinstrafrechts verteidigt. Besondere Bedeutung hat es vor allem für den Mandanten, denn dieser kann im Falle einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs Gefahr laufen, die Approbation zu verlieren. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper bearbeitet seit mehr als 15 Jahren Mandate im Bereich Arztstrafrecht. Er verteidigt Ärzte gegen den Vorwurf der Körper­verletzung, fahrlässigen Körper­verletzung, Abrechnungsbetrag und Steuer­hinterziehung. Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ist auch in Fällen des Vorwurfs von Korruption und gewerbsmäßigen Betrugs für seine Mandanten tätig. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Arztstrafrecht zählt er sich selbst zu den guten Strafverteidigern im Bereich Arztstrafrecht Medizinstrafrecht