Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Compliance Officer

Der Compliance Officer stellt im Wirtschafts­strafrecht nicht nur den Whistle Blower, sondern ist derjenige, der auch im Rahmen der Verstöße gegen § 298 StGB eine Garantenstellung innehaben kann. Den Compliance Officer trifft eine Sonderstellung im Hinblick auf die Strafvereitelung im Sinne des § 258 StGB Compliance-Verantwortliche entwickeln Verhaltenskodizes und Richtlinien für

Unternehmen und sorgen dafür, dass Mitarbeitende sie einhalten. Den Compliance Officer kann eine Garantenstellung und eine Garantenpflicht dann treffen, wenn die gesetzliche Pflicht und die Stelllung des Compliance Officer identisch sind. Es muss also eine Schutzzweckidentität vorliegen. Der Anzeigenden in diesem Fall, derjenige Compliance Officer, der es unterlassen hat muss persönlich dazu verpflichtet gewesen sein. Es liegen eine Reihe von gesetzlich normierten Compliance Pflichten vor. Danach muss der Compliance Officer Meldungen im Steuerstrafrecht und insbesondere im Falle von § 116 Abs.1 S.1 AO im Falle von Korruptionsstraftaten von § 4 Abs.5 Nr. 10 EStG einkommensteuergesetz im Falle des Verdachts einer Geldwäsche nach § 11 Nr. 1 GWG und bei einer Strafvereitelung im Amt. Den Compliane Officer und auch den Compliance Beauftragten treffen eine Reihe weiterer gesetzlich normierter Meldepflichten. Diese werden im Einzelnen auf den nächsten Seiten dargestellt. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper berät Unternehmen zu den Bereichen Comliance und Whistle Blower nicht nur in Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen, sondern bundesweit. Auch der ADAC brbäcuhte einen Compliance Officer, einen Ombudsmann, der sich mit nichts anderem beschäftigt als die Vorgänge im Unternehmen, mit dem geltenden Recht zu vereinbaren. Das gilt natürlich für die bisher genannten und publik gewordenen Vorfälle aber auch für die Zukunft.