Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Datenschutz­straf­recht

Datenschutz­straf­recht wird in den meisten Unternehmen noch vernachlässigt. Im Zusammenhang mit dem Internetstrafrecht sind die Red Tube Abmahnungen in aller Munde. Derzeit werden strafrechtliche Sanktionen gegen die abmahnenden Rechtsanwälte heiß diskutiert. Es wird davon ausgegangen, dass bei dem rechtswidrigen Vorgehen der Rechtsanwälte ein Verstoß gegen § 32 BDSG vorliegt.Die speziellen Erlaubnisnormen des Datenschutz­straf­rechts gelten allerdings nur in diesem Bereich, nicht jedoch für die klassischen Geheimhaltungstatbestände wie in § 203 StGB.

In der Regel beschäftigt sich das Datenschutz­straf­recht insbesondere mit dem Compliance und dem Arbeitnehmerdatenschutz. Das bedeutet im Ergebnis: Die Rechte des Arbeitnehmers eigenen Datenschutz betreffend sind von den Compliance Beauftragten besonders zu beachten.

 

Das Datenschutzrecht und das Datenschutz­straf­recht sind aber auch in Zeiten von Facebook, google und anderen Internetseiten von den Usern besonders sorgfältig zu hinterfragen.

 

Gerade aber im Hinblick auf den Datenschutz von Arbeitnehmern und Mitarbeitern sollte eine entsprechende externe Daten­schutz­beauftragte eingesetzt werden. Es sollte sich hier um eine spezielle Datenschutzberatung gekümmert werden. Der Datenschutz gehört mittlerweile zu den wichtigsten Kundenbindungsmitteln. Er sollte von allen Unternehmern sehr ernst genommen werden. Es sollte ein besonderes Datenschutzmanagement implementiert werden. Darüber hinaus ist bei der Daten­schutz­beauftragten immer wieder eine entsprechende Nachkontrolle einzuführen. Das Datenschutzkonzept sollte für alle Mitarbeiter transparent und mit den Regeln des Arbeitnehmerdatenschutzes konform sein.

 

Im Ergebnis ist der Datenschutz und das Datenschutz­straf­recht in der heutigen Welt der EDV und des Internetstrafrechts besonders wichtig zu nehmen. Aus diesem Grund sollten Sie sich von einem Rechts­anwalt Ihres Vertrauens entsprechend beraten lassen.

Der Datenschutz in Ihrem Unternehmen sollte zu den wichtigsten und best geschützten Gütern des Unternehmens zählen. Wer einen Internetauftritt hat, wer in der Öffentlichkeit auftritt, muss sich um das Datenschutz­straf­recht kümmern. Der Daten­schutz­beauftragte ist dabei von erheblicher Bedeutung und nicht zu vernachlässigen.