Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Disziplinarverfahren und Strafverfahren

Die Strafklage wird durch eine disziplinare Ahndung wegen eines Verhaltens, das zugleich eine dienstliche oder berufliche Vefehlung und eine Straftat darstell nicht verbraucht. Aber eine disziplinare Ahndung im Disziplinarverfahren wegen solcher Tatsachen ausgeschlossen, die Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung sind, wenn ein Freispruch der betreffenden beschuldigten Person oder Betroffenen vorhanden ist.


Nur wenn über den Straftatbestand eine disziplinare Ahndung möglich ist, ohne dass der Straftatbestand oder der OWi Tatbestand erfüllt sein muss, ist eine ahndbare Pflichtverletung vorhanden wie beispielsweise in dern § 76 bs.6 WDO, § 14 BDG, § 118 Abs.2 BRAO, § 109 Abs.2 StBerG, § 84´3 Abs.2 WPO, § 102 Abs.2 PatAO.