Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Drogen Strafrecht - Betäubungsmittel Haft

Einen großen Teil in der Straf­verteidigung nimmt das Drogenstrafrecht und das Betäubungsmittelstrafrecht ein. Insbesondere werden in den Fällen von Drohgenhandel bzw. Handel mit Betäubungs­mitteln unmittelbar gleich ein Haftbefehl eröffnet und die Untersuchungshaft angeordent. Da zumeist von Verdunkelungsgefahr ausgegangen wird. Gleichzeitig wird dem Beschuldigten im Rahmen eines Verfahrens wegen des Handels mit Drogen auch angeboten, im Sinne des § 31 BtmG einen anderen Beteiligten zu benennen, was zu einem Aufklärungserfolg führen könnte. Es wird dem Beschuldigten dann auch angeboten, dass er in einem Fall der Aufklärungshilfe eine Strafmilderung erwartet. Dies führt nicht selten dazu, dass man trotz des Rechts zu Schweigen und trotz der Belehrung durch die Polizei dann doch eine Aussage macht, die einem im Nachhinein möglicherweise als nachteilig erscheint. Spätestens wenn man dann in der JVA ankommt, werden einen etwaige Mitgefangene nicht selten "in Empfang nehmen". Auf diese Nebenerscheinung sei an dieser Stelle hingewiesen. Natürlich sollte man bestmöglich von Anfang an einen Strafverteidiger auch schon bei der ersten Vernehmung - ja ohnehin bei der Verhaftung und der vorläufigen Festnahme - sich an den Fachanwalt für Strafrecht wenden. Ohne diesen sollte man es tunlichst vermeiden, eine Aussage zu machen. Nur der Strafverteidiger erhält Akteneinsicht. Nur der Strafverteidiger kann mit dem richtigen Aktenstudium und der Kenntnis der Akte seinem Mandanten bestmöglichen Rat erteilen. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper verteidigt seine Mandanten in Verfahren aus dem Betäubungs­mittelrecht genauso wie bei Straftaten im Zusammenhang mit Drogen und im Zusammenhang mit dem Handel mit Drogen.