Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Meist geht mit der Verurteilung wegen des Besitzes und des Verbreitens von kinderpronographischen Schriften nach § 184b StGB die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit einher.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in dem Urteil vom 28.03.2011  entschieden, dass in dem Fall, dass der erstmalige außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften keinen Dienstbezug aufweist, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zwar nur die Zurückstufung. Damit wurde die Entscheidung des  BVerwG vom 19.08.2010 noch bestätigt. Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht kommt aber das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Ergebnis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Es wurde aber ausdrücklich betont, dass es sich um den Einzelfall handelt, in dem aufgrund der Dauer der Verfehlung und der Menge der kinderpronographischen Bild- und Videodateien sowie aufgrund des weiteren Tatbestands des Zugänglichmachens derartiger Dateien ein Abweichen von der Richtschnur der Zurückstufung im Hinblick auf die Zumessungserwägung angezeigt ist.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 16.02.2011 keine Entfernung aus dem Beamtenverhältns entschieden. Er hat damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das noch auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gedrungen hat, aufgehoben und entschieden, dass der Beamte lediglich um eine Stufe herabgestuft wird.