Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezweckt nach der Ansicht des BGH den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei soll der Täter zeigen, dass er die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterordnet. Die Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich das Begehen von verkehrsspezifischen Taten - nach den Regeln der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder der Strafprozessordnung entzogen werden. Die Vorausetzungen, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, sind in der Vorschrift des § 69 StGB geregelt: Danach gilt:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder des Vollrausches (§ 323a),so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Dabei muss unterschieden werden zwischen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO und der endgültigen Entziehung. Aber auch der Unterschied zum Fahrverbot soll hier kurz skizziert werden: Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot nach sich zieht, Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen zu dürfen, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand. Das bedeutet: Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch durch die Fahrerlaubnisbehörde oder die Gemeinde am Wohnsitz neu erteilt. Die Fahrerlaubnis muss vielmehr vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat: Es liegt dann Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Nicht selten wird eine MPU angeordnet, wenn man die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt. Die Medizinisch pychologische Untersuchung selbst ist nach der Fahrerlaubnisverordnung durch die Führerscheinstelle anzuordnen. Die Fahreignung kann durch die Teilnahme an einem Kurs nach § 70 FeV wieder hergestellt werden. Um Zugang zu einem Kurs gem. § 70 FeV zu erlangen ist es jedoch erforderlich, dass die Gutachter bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung diesen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen haben und die Fahrerlaubnisbehörde dieser Empfehlung zustimmt. Der Kurs, den nach § 70 Fahrerlaubnisverordnung absolviert werden kann, dient der Wiedererlangung der Eignung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu können. Diese Kurse werden ausschließlich von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Anbieter der Kurse nach § 70 FeV müssen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert sein. Die Fahrerlaubnis wird nach Vorlage der Kursbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde ohne erneute Prüfung wieder erteilt. Auf der Internetseite mpu4u kann man zahlreiche Tipps zur Vorbereitung auf die MPU erhalten. Von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper, Fachanwalt für Strafrecht werden Mandanten auch zu Fragen über die EU-Fahrerlaubnis und dem EU-Führerschein befragt. Nützliche Informationen zu den Fragen EU-Führerschein kann man lesen auf der Internetseite eu-fahrerlaubnis.net. Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper, Fachanwalt für Strafrecht berät seine Mandanten bundesweit zu den Fragen des Fahr­erlaubnis­rechts, insbesondere nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und nach dem Absolvieren einer MPU.