Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Fachanwalt für Strafrecht

Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper ist nicht nur in Schwetzingen und in Baden-Württemberg für seine Mandanten tätig. Er verteidigt bundesweit. Er vertritt auch Mandanten bei dem Landgericht Karlsruhe, dem Landgericht Baden-Baden und dem Amtsgericht Bruchsal. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper hat auch schon Mandanten bei dem Landgericht Frankenthal und dem Amtsgeircht Sinsheim verteidigt. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er auch in Weinheim und in Darmstadt aber auch bei dem Landgericht Frankfurt tätig. Der Titel des Fachanwalt für Strafrecht wird einem Rechts­anwalt von der zuständigen Rechts­anwalts­kammer dann verliehen, wenn er durch eine entsprechend erfolgreich bestandene Prüfung nach einem Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Stunden und drei Leistungskontrollen sowie einer mindestens 3-jährigen Berufsausübung in den letzten 6 Jahren seit Antragstellung den Nachweis führen kann, dass er auf dem Rechtsgebiet Strafrecht über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fach­anwalts­ordnung (FAO).
Der Fachanwalt für Strafrecht weist mit dem Titel des Fachanwalt für Strafrecht nach, dass er über besondere Kenntnisse verfügt in Bezug auf die Methodik und Recht der Straf­verteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften (§ 13 Nr. 1 FAO), das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (§ 13 Nr. 2 FAO), das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungs­widrigkeitenverfahren sowie Straf­vollstreckungs- und Strafvollzugsrecht (§ 13 Nr. 3 FAO).

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. f FAO den Nachweis von 60 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, innerhalb derer die Teilnahme an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht gegeben gewesen sein muss.

Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ist Fachanwalt für Strafrecht. Ihm wurde dieser Titel von der Rechts­anwalts­kammer Karlsruhe verliehen. Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ist seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik als Strafverteidiger tätig.