Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Gebühren Strafverteidiger

Gebühren Strafverteidiger

 

 

Die Anwaltsgebühren, Kosten des Rechts­anwalts in Strafverfahren unterscheiden sich erheblich von den Kosten und Gebühren des Rechts­anwalts in anderen Rechtsgebieten.

Hierüber sind Sie als Mandant der Rechtsanwälte Zipper & Partner von vorneherein aufgeklärt. Man spricht über Geld !!!

Ob die gesetzlichen Gebühren des Straf­verteidigers nach den Vorschriften des RVG Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes oder eine Honorarvereinbarung zum Tragen kommt, wird in der ersten Besprechung transparent erklärt.

Gebühren in Straf- und Ordnungs­widrigkeitensachen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen informiere ich Sie im weiteren Verlauf über die möglicherweise anstehenden Zahlungen . Somit wird Ihnen bereits an dieser Stelle das Kostenrisiko vor Augen geführt. Kann ich mir einen Verteidiger überhaupt leisten, fragen sich die Mandanten. Bereits am telefon oder spätestens bei der ersten persönlichen Kontaktaufnahme werden die Mandanten bei den Rechtsanwälten Zipper & Partner über das Kostenrisiko ausführlich belehrt.

 

Der Rechts­anwalt, der den eigenen Mandanten über die Höhe der Honarforderungen im Ungewissen lässt, arbeitet unseriös.

 

Wenn ein Beschuldigter aus Angst vor unabsehbaren Gebührenforderungen auf die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht verzichtet, so sollte er erst einmal mit dem Rechts­anwalt dieses Problem besprechen.

 

Allgemein kann man sagen, daß eine anwaltliche Vertretung und am besten eine Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in den meisten Fällen angezeigt ist.

 

Vergütung des Straf­verteidigers

 

In Bezug auf die Höhe und den Umfang der Vergütung des Straf­verteidigers bestehen mindestens diese zwei Möglichkeiten: Zum Einen kann der Rechts­anwalt seine gesetzlichen Gebühren berechnen, die sich aus dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) ergeben, zum Anderen schließt der Rechts­anwalt mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung.

 

Die gesetzlichen Gebühren:

 

Die gesetzlichen Gebühren richten sich danach, bei welchem Gericht die Anklage erhoben wurde/wird. Unterschieden werden die Wahlverteidigergebühren danach, ob sich der Mandant in Haft oder auf freiem Fuß befindet:

Gebührentatbestand in Haft frei
1. Grundgebühr 202 EUR 165 EUR
2. Vorverfahren:
Terminsgebühr 171 EUR 140 EUR
Verfahrensgebühr 171 EUR 140 EUR
3. Amtsgericht
Verfahrensgebühr 171 EUR 140 EUR
Terminsgebühr 280 EUR 230 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden 92 EUR 92 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden 184 EUR 184 EUR
4. Landgericht
Verfahrensgebühr 188 EUR 155 EUR
Terminsgebühr 328 EUR 270 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden 108 EUR 108 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden 216 EUR 216 EUR
5. Berufung
Verfahrensgebühr 328 EUR 270 EUR
Terminsgebühr 328 EUR 270 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden 108 EUR 108 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden 216 EUR 216 EUR
6. Revision
Verfahrensgebühr 631 EUR 515 EUR
Terminsgebühr 343 EUR 285 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden 114 EUR 114 EUR
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden 228 EUR 228 EUR

Vom Mandanten sind ebenfalls die sog. Auslagen zu erstatten. Hierunter fallen die Post- und Telekommunikationspauschale (20 Euro), Schreibauslagen für Fotokopien aus Strafakten (die ersten 50 Seiten kosten je 0,50 Euro, jede weitere 0,15 Euro).

 

Falls die Hauptverhandlung nicht am Gerichtsort des Rechts­anwalts stattfindet sind Reisekosten erstattungsfähig (je gefahrener Km 0,30 Euro). Im letztgenannten Fall besteht auch ein Anspruch auf Abwesenheitsgeld (zwischen 20 und 60 Euro).

 

Lassen Sie sich von diesen Zahlen jedoch nicht abschrecken! Vereinbaren Sie statt dessen einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei. Ich werde Sie dann individuell über die anfallenden Kosten beraten.

 

Honorarvereinbarungen

 

Die gesetzlichen Gebühren stellen im Durchschnitt keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechts­anwalts dar. Bedenken Sie, dass zuweilen "wäschekörbeweise" Akten in die Kanzlei verbracht werden und vom Verteidiger studiert werden müssen. In Großverfahren kann dies unter Umständen Wochen dauern, so dass der "normale" Kanzleibetrieb arg eingeschränkt wird. Deshalb werden Honorarvereinbarungen die Mehrzahl der Abrechnungen von Rechts­anwaltsgebühren bilden.

Siehe auch:

Anklage ] [ Berufung ] [ Fachanwalt für Strafrecht ]