Strafrecht ABC
Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.
Gebühren Strafverteidiger
Gebühren Strafverteidiger
Die Anwaltsgebühren, Kosten des Rechtsanwalts in Strafverfahren unterscheiden sich erheblich von den Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts in anderen Rechtsgebieten.
Hierüber sind Sie als Mandant der Rechtsanwälte Zipper & Partner von vorneherein aufgeklärt. Man spricht über Geld !!!
Ob die gesetzlichen Gebühren des Strafverteidigers nach den Vorschriften des RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder eine Honorarvereinbarung zum Tragen kommt, wird in der ersten Besprechung transparent erklärt.
Gebühren in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen informiere ich Sie im weiteren Verlauf über die möglicherweise anstehenden Zahlungen . Somit wird Ihnen bereits an dieser Stelle das Kostenrisiko vor Augen geführt. Kann ich mir einen Verteidiger überhaupt leisten, fragen sich die Mandanten. Bereits am telefon oder spätestens bei der ersten persönlichen Kontaktaufnahme werden die Mandanten bei den Rechtsanwälten Zipper & Partner über das Kostenrisiko ausführlich belehrt.
Der Rechtsanwalt, der den eigenen Mandanten über die Höhe der Honarforderungen im Ungewissen lässt, arbeitet unseriös.
Wenn ein Beschuldigter aus Angst vor unabsehbaren Gebührenforderungen auf die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht verzichtet, so sollte er erst einmal mit dem Rechtsanwalt dieses Problem besprechen.
Allgemein kann man sagen, daß eine anwaltliche Vertretung und am besten eine Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in den meisten Fällen angezeigt ist.
Vergütung des Strafverteidigers
In Bezug auf die Höhe und den Umfang der Vergütung des Strafverteidigers bestehen mindestens diese zwei Möglichkeiten: Zum Einen kann der Rechtsanwalt seine gesetzlichen Gebühren berechnen, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben, zum Anderen schließt der Rechtsanwalt mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung.
Die gesetzlichen Gebühren:
Die gesetzlichen Gebühren richten sich danach, bei welchem Gericht die Anklage erhoben wurde/wird. Unterschieden werden die Wahlverteidigergebühren danach, ob sich der Mandant in Haft oder auf freiem Fuß befindet:
Gebührentatbestand | in Haft | frei |
1. Grundgebühr | 202 EUR | 165 EUR |
2. Vorverfahren: | ||
Terminsgebühr | 171 EUR | 140 EUR |
Verfahrensgebühr | 171 EUR | 140 EUR |
3. Amtsgericht | ||
Verfahrensgebühr | 171 EUR | 140 EUR |
Terminsgebühr | 280 EUR | 230 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden | 92 EUR | 92 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden | 184 EUR | 184 EUR |
4. Landgericht | ||
Verfahrensgebühr | 188 EUR | 155 EUR |
Terminsgebühr | 328 EUR | 270 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden | 108 EUR | 108 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden | 216 EUR | 216 EUR |
5. Berufung | ||
Verfahrensgebühr | 328 EUR | 270 EUR |
Terminsgebühr | 328 EUR | 270 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden | 108 EUR | 108 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden | 216 EUR | 216 EUR |
6. Revision | ||
Verfahrensgebühr | 631 EUR | 515 EUR |
Terminsgebühr | 343 EUR | 285 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung 5 - 8 Stunden | 114 EUR | 114 EUR |
Zusatzgebühr bei Verhandlung über 8 Stunden | 228 EUR | 228 EUR |
Vom Mandanten sind ebenfalls die sog. Auslagen zu erstatten. Hierunter fallen die Post- und Telekommunikationspauschale (20 Euro), Schreibauslagen für Fotokopien aus Strafakten (die ersten 50 Seiten kosten je 0,50 Euro, jede weitere 0,15 Euro).
Falls die Hauptverhandlung nicht am Gerichtsort des Rechtsanwalts stattfindet sind Reisekosten erstattungsfähig (je gefahrener Km 0,30 Euro). Im letztgenannten Fall besteht auch ein Anspruch auf Abwesenheitsgeld (zwischen 20 und 60 Euro).
Lassen Sie sich von diesen Zahlen jedoch nicht abschrecken! Vereinbaren Sie statt dessen einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei. Ich werde Sie dann individuell über die anfallenden Kosten beraten.
Honorarvereinbarungen
Die gesetzlichen Gebühren stellen im Durchschnitt keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts dar. Bedenken Sie, dass zuweilen "wäschekörbeweise" Akten in die Kanzlei verbracht werden und vom Verteidiger studiert werden müssen. In Großverfahren kann dies unter Umständen Wochen dauern, so dass der "normale" Kanzleibetrieb arg eingeschränkt wird. Deshalb werden Honorarvereinbarungen die Mehrzahl der Abrechnungen von Rechtsanwaltsgebühren bilden.
Siehe auch:
[ Anklage ] [ Berufung ] [ Fachanwalt für Strafrecht ]