Strafrecht ABC
Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts wird sehr oft erhoben. Man unterscheidet die Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach den Begehungsorten: Zum Einen kann man die Geschwindigkeit außerorts unerlaubt überschreiten und zum Anderen kann man die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in unzulässiger Weise überschreiten.
Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein empfindliches Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts steigt das Bußgeld in schwindelerregende Höhe, je nachdem ob man schon einmal vorbefasst gewesen ist. Darüber hinaus werden 2 Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen. Es wird zudem ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat verhängt.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften also außerorts ist leider schnell geschehen: Wenn Sie nur auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, nur mit 100 km/h geblitzt worden sind, werden gegen Sie die vorgenannten Maßnahmen in die Tat umgesetzt.
Sie sollten sich dann umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, der sich mit Ordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsrecht gut auskennt.
Insbesondere in dem Fall, dass Sie mit dem Lasermessgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic gemessen worden sind und eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ihnen zum Vorwurf gemacht wird, halten wir eine erfolgreiche Verteidigung für nicht unwahrscheinlich. Dabei arbeiten wir für unsere Mandanten mit technischen Sachverständigen zusammen, die den gesamten Messvorgang genau technisch unter die Lupe nehmen. Wir kümmern uns auch darum, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.