Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

In dubio pro reo

Bei der Entscheidungsregel "In dubio pro reo" wird dem zweifelnden Richter die Pflicht auferlegt von der Unschuldsvermutung des Beschuldigten auszugehen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder Mensch als unschuldig. Wenn der Richter Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, muss er ihn freisprechen. Der Zweifelsssatz in dubio pro reo hat seine Anwendung in der Beweiswürdigung. Im Zweifel für den Angeklagten.