Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Internetstrafrecht Fachanwalt

Internetstrafrecht Fachanwalt bedeutet, dass sich der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper aufgrund einer großen Anzahl von Verfahren im Internetstrafrecht und im IT Recht über eine exzellente Kenntnis dieser Mutiere verfügt. Außerdem hält Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper Vorträge im Internetstrafrecht und ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Heidelberg im Wirtschafts­strafrecht, zu dem auch das Internetstrafrecht gehört.

 

Internetstrafrecht soll die Gesamtheit der Straftaten im Internet und mit dem Internet bezeichnen. Rechts­anwalt Manfred Zipper ist als Fachanwalt für Strafrecht für seine Mandanten auch im Internetstrafrecht bundesweit tätig. Neben dem typischen Fall im Internetstrafrecht wird auch Datenschutz­straf­recht und Markenrecht von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper bearbeitet. Für den Fall, dass Sie weitere Informationen zum Internetrecht suchen, empfehle ich die folgende Seite: www.internetrecht-schwetzingen.de

Er hält Vorträge zum Internetstrafrecht, die unter dem Titel "Gefahren im Internet" bei der Prävention Rhein Neckar und "Internetstrafrecht - Strafverfolgung im Internet" bei der Studentenvereinigung ELSA.

Das Internetstrafrecht wird von Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper in allen Facetten bearbeitet. So ist er als Verteidiger in Fällen des Computer­betrugs genauso tätig wie in den Fällen von Urkundenfälschung oder Identitätsdiebstahl.

 

Zum Internetstrafrecht gehört eben auch das Datenschutz­straf­recht.

 

Nachfolgend schildert der Unterzeichner, welche Straftaten - die zum Internetstrafrecht gezählt werden - und sich gegen den Computer und das Internet richten, immer wieder vorkommen und zu verteidigen sind.

 

Tatobjekt ist also der Computer oder das Internet. Geschützt werden soll die Integrität der IT Systeme und das Vertrauen in den ordnungsgemäßen Ablauf der IT Systeme.

Das Internetstrafrecht erscheint in den unterschiedlichsten Formen: So wird es etwa im Alltag in schier jedem einzelnen Fall von Datenspionage im Sinne der Norm des § 202a StGB genauso wie in den Fällen des Geheimnisverrats nach § 17 UWG immer wieder vorkommen. Das Internetstrafrecht soll die Echtheit und die Vertrautheit in die Computersysteme schützen.

Von Internetstrafrecht spricht man auch bei der Datenmanipulation im Sinne von § 303a und § 303b StGB. Aber auch der Computer­betrug lässt sich zu den Straftaten des Internetstrafrechts zuordnen.

Selbst die Urheberrechtsverstöße, die nach den § 106 UrhG und § 108 UrhG begangen werden, lassen sich in das weite Feld des Internetstrafrecht eingliedern.

Dabei kommen nicht selten im Internetstrafrecht Virus und Trojaner ins Spiel. Die Malware wie auch Keylogger und Snifferprogramme stellen dabei im Internetstrafrecht sozusagen die Tatwaffen dar.

Dabei werden im Folgenden zunächst die einzelnen Begriffe kurz erklärt:

Phishing und Pharming:

Beim Phishing werden Passwörter gefischt. Hier wird eine e-Mail versandt, mit der der Empfänger dazu gebracht wird, eine bestimmte Webseite aufzurufen. Phishing Angriffe erkennt man nicht selten an der fehlerhaften Rechtschreibung. Es handelt sich um eine strafbare Handlung des social engineering.

Pharming: Hier wird das DNS so manipuliert, dass statt der korrekten IP Adresse für eine bestimmte Domain eine falsche IP Adresse ausgegeben wird, die dann auf eine imiterte Internetseite des Angreifers führt.

Im Weiteren werden auch noch die Manipulationen wie IP Spoofing und Man in the middle sowie das Port Scanning und das ARP Spoofing dargestellt.

IP Spoofing: IP-Spoofing bezeichnet in Computernetzen das Versenden von IP-Paketenmit gefälschter Absender-IP-Adresse. Dies kann von Eindringlingen dazu genutzt werden, Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. IP-adressbasierte Authentifizierung im Netzwerk auszutricksen.

Man in the middle:

Ein Man-in-the-middle-Angriff, auch Mittelsmannangriffoder Janusangriff (nach dem doppelgesichtigen Janus der römischen Mythologie) genannt, ist eine Angriffsform, die in Rechnernetzenihre Anwendung findet. Der Angreifer steht dabei entweder physikalisch oder– heute meist logisch zwischen den beiden Kommunikationspartnern und hat dabei mit seinem System vollständige Kontrolle über den Datenverkehr zwischen zwei oder mehreren Netzwerkteilnehmern und kann die Informationen nach Belieben einsehen und sogar manipulieren. Die Janusköpfigkeit des Angreifers besteht darin, dass er den Kommunikationspartnern das jeweilige Gegenüber vortäuschen kann, ohne dass sie es merken.

 

IP-Spoofingbezeichnet in Computernetzen das Versenden von IP-Paketenmit gefälschter Absender-IP-Adresse. Dies kann von Eindringlingen dazu genutzt werden, Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. IP-adressbasierte Authentifizierungim Netzwerk auszutricksen.