Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Jugendstrafrecht JGG

Das Jugendstrafrecht ist in den Vorschriften des JGG also dem Jugendgerichtsgesetz geregelt. Es wird angewendet, wenn einem Jugendlichen oder einem Heranwachsenden eine Straftat vorgeworfen wird. Ein Kind, das zum Tatzeitpunkt noch unter 14 Jahre alt ist, wird als strafunmündig bezeichnet. Es kann durch das Jugendstrafrecht und das Strafrecht nicht belangt werden. Erst ab dem 14. Lebensjahr und bis zum 18 Lebensjahr bei Tatbegehung gilt der Jugendliche als strafmündig und auch der Tat verantwortlich. Im Alter von 18 Jahren bis 21 Jahren handelt es sich um einen Heranwachsenden. Für diesen kann das JGG Anwendung finden. Hinter dem Jugendgerichtsgesetz steht der Erziehungsgedanke, der auf den Jugendlichen und vor allem aber auch auf den Heranwachsenden noch Einfluss haben soll. Die Entwicklung des Jugendlichen und des Heranwachsenden sowohl in kriminalpolitischer aber auch in sozialpsychologischer Hinsicht werden als Leitbild für das Jugendgerichtsgesetz angenommen. Wenn aber eine schwerwiegende Straftat oder auch gefährliche Enigungen bei dem Beschuldogten feststehene, dann wird gegen den Jugendlichen oder auch Heranwachsenden eine Jugendstrafe verhängt werden. Die Jugendgerichtshilfe spielt in Verfahren gegen Jugendliche eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Bereits im Ermittlungs­verfahren wird eine Anhörung durch die jugendgerichtshilfe im Elternhaus des Jugendlichen erfolgen, bei der die Jugendgerichtshilfe den sozialen Hintergrund des Jugendlichen hinterfragt und etwaige psychologischen Motive der Tat erforscht. Nicht selten ist ein gepflegter Umgang mit der Jugendgerichtshilfe von einem positiven Ergebnis getragen.